Die Bürgerbeauftragte der EU, Emily O'Reilly, betonte damals, dies werfe "die berechtigte Frage nach einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der EU in diesem Bereich" auf. Wie ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, hielt Hololei sich jedoch an alle geltenden Regeln. Demnach war er als Leiter der Generaldirektion dafür zuständig, mögliche Interessenkonflikte auch in solchen Fällen zu prüfen, die ihn selbst betreffen. Infolge der Kritik verschärfte die Behörde die Vorgaben jedoch.