Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder umfangreiche Maßnahmen vereinbart. Eine weitgehende Ausgangssperre wie in anderen Staaten sieht das Paket derzeit nicht vor. Sie wäre aber denkbar, falls die bisher beschlossenen Schritte sich als nicht ausreichend erweisen, um einen raschen Anstieg der Infektionen zu verhindern.
«Ausgangssperren könnte man auf Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz stützen», sagte der Staatsrechtler Stephan Rixen von der Universität Bayreuth dazu. «Da das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar.» Das Institut stufte die Gefährdungslage am Dienstag von «mäßig» auf «hoch».
Auf eben diesen Paragrafen 28 bezieht sich das Landratsamt Tirschenreuth in seiner Allgemeinverfügung. Erlaubt sind demnach unter anderem nur noch: Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers, Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Tanken, Bargeldabheben, Lieferverkehr, Hilfeleistungen für Bedürftige sowie die dringende Versorgung von Haustieren.
«Passt auf Euch auf...», gab der Bürgermeister von Mitterteich seinen Mitbürgern in seiner Botschaft mit auf den Weg. Auch das Rathaus bleibt vorerst geschlossen.