Der Stein des Anstoßes: Ebersberger beschreibt die Riz-Interimslösung in der Mainstraße als „erste Anlaufstelle für Gründer“. Dort, so der OB, würden auf einer begrenzten Fläche Gründer-Veranstaltungen angeboten. „Auch in der Vergangenheit wurden für ähnliche Zwecke Räume an Gründer vermietet und Veranstaltungen durchgeführt, wie zum Beispiel im Leers’schen Waisenhaus und im Stadtteilbüro St. Georgen im Rahmen der Sozialen Stadt“, schreibt Ebersberger. Wie und in welchem Umfang die Weitervermietung funktionieren soll, schreibt er nicht.
„Im Leers`schen Waisenhaus und im Stadtteilbüro St. Georgen gab es nur Veranstaltungen, dort wurden keine Räume vermietet“, sagt Stephan Müller. Er hakte nach – per offizieller Anfrage, die, so der OB, am Mittwoch auch im Stadtrat beantwortet wird. Falls es nicht zur Weitervermietung der Flächen an Gründer komme, so Müller, habe der Stadtrat am 16. Dezember 2020 seine Entscheidung aufgrund „zum Teil unrichtiger Angaben im damaligen Sachbericht mit Beschlussvorschlag“ getroffen. „Die Fraktion der Bayreuther Gemeinschaft sieht in der Anmietung der Räumlichkeiten eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht gerechtfertigt ist, wenn dort einzig Gründerberatung und Vorträge stattfinden sollen.“
OB: Die ersten Gründer sind schon da
Der Oberbürgermeister widerspricht. Er habe nie gesagt, dass eine Weitervermietung der Räume nicht mehr geplant sei. Dies sei vielmehr mittlerweile angelaufen, wie Ebersberger am Freitag im Gespräch mit dem Kurier betont. „Obwohl es erst zum 1. Februar offiziell losgeht, sind drei Gründer bereits drin.“ Die Fläche auf einem Teil einer Etage des Gebäudes in der Mainstraße reiche für fünf Start-ups. „Dazu kommen Räume für Verwaltung und Beratung sowie ein größerer Raum für Veranstaltungen.“ Bei Veranstaltungen sollen Gründer Informationen zur Buchhaltung, zu Steuerfragen oder zu Subventionen erhalten.
Die von der BG in ihrem Schreiben geäußerte Forderung, der OB solle mit den finanziellen Mitteln der Stadt sorgsamer umgehen, teilt Ebersberger nicht. „Das Ganze wird wie im Stadtrat vereinbart betrieben.“ Die Stadt zahle an den Besitzer der Immobilie eine „ortsübliche Miete“. Etwa die Hälfte der Kosten käme durch die Untermiete an Gründer wieder rein. „Wir wollen bewusst verbilligte Flächen für die Gründer haben“, sagt Ebersberger.
Das Betriebswirtschaftliche Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft (BF/M) an der Uni Bayreuth, das ebenfalls in dem Gebäude beheimatet ist, teile sich keine Räume mit der Stadt, stellt Ebersberger ferner klar. „Und wenn wir gemeinsame Veranstaltungen abhalten, werden diese gemeinsam finanziert.“
Der BG fehlt ein Betreiberkonzept
Ein weiterer Kritikpunkt der BG ist das fehlende Betreiberkonzept fürs Riz. Zum Beispiel ist unklar, wer für das Gründerzentrum in Zukunft verantwortlich ist. Die Stadt allein? Oder schließen sich der Landkreis, Unternehmen oder die Wirtschaftskammern an? „Nach Ansicht der BG muss im Stadtrat diskutiert werden, ob vor Einrichtung eines Gründerzentrums beziehungsweise Interimsgründerzentrums ein Betreiberkonzept verabschiedet werden muss“, schreibt Müller. Dies sei für ihn die Grundlage einer Weitervermietung von Räumen an Gründer. Auch deshalb hat die BG beantragt, das Thema Gründerzentrum noch einmal auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen, was bislang nicht geschehen ist.
Ebersberger: „Das Betreiberkonzept muss noch nicht stehen. Wir haben einen Plan, was das Riz ist und was dort gemacht werden soll“, sagt der OB. Wer sich beteilige, entscheide sich noch. Die Aktivitäten in der Mainstraße seien „die Vorhut“.