Wegen einer Reihe von Rauschgiftdelikten muss sich ein 37-Jähriger vor Gericht verantworten. Weil seine Versuche, Marihuana selbst zu züchten, sich als wenig erfolgreich herausstellten, bleibt er auf freiem Fuß.
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Staatsanwalt Stefan Hoffmann legte dem Angestellten zur Last, bei zwei Ernten insgesamt fast ein halbes Pfund Marihuana produziert zu haben. Außerdem soll er in mindestens zwei Fällen von einem inzwischen inhaftierten Dealer Drogen zugekauft und eine weitere Bestellung in Auftrag gegeben haben. Geliefert wurde der Stoff allerdings nie, weil der Dealer der Polizei mit dem Brocken Haschisch im Gepäck Mitte Januar ins Netz gegangen ist.
Seinen Eigenbedarf an Cannabisprodukten immer über Händlerkreise zu decken, wurde dem 37-Jährigen irgendwann zu aufwendig und wahrscheinlich auch zu gefährlich. „Als ich in Berlin war, um mir Gras zu besorgen, habe ich in einem Laden die Aufzuchtanlage gesehen und dachte: Das probier ich mal aus“, berichtete der Angeklagte. Von seinem Weihnachtsgeld habe er 700 Euro investiert, eine Zeit lang Samen gesammelt und dann auf Ernteglück gehofft.
Die Pflanzen gediehen in seiner Wohnung auch prächtig, fünf Stück im ersten Durchlauf und weitere acht bis Ende 2016. Das Ergebnis sei aber nicht so toll gewesen, erläuterte er. Dies bestätigte auch eine spätere Untersuchung der getrockneten Blätter und Blüten: Sie enthielten gerade mal ein Drittel der üblichen Menge des Cannabiswirkstoffes THC.
„Seien sie froh, dass sie keinen grünen Daumen hatten“, beschied Richterin Sieglinde Tettmann dem Angeklagten. Wäre die Qualität des Marihuanas besser gewesen, hätte es sich um ein Verbrechen gehandelt, auf das mindestens ein Jahr Haft steht. Sie hielt dem 37-Jährigen auch zu Gute, dass es wohl eine Art „medizinischen Hintergrund“ für seinen Drogenkonsum gibt.
Der Mann hat nach eigenen Angaben früher wegen Depressionen starke Medikamente genommen. Weil er die aber nicht vertragen habe, sei er auf Cannabisprodukte umgestiegen.
Der 37-Jährige versprach, dass er wahrscheinlich ganz mit dem Rauschgiftkonsum aufhören wolle oder sich die Betäubungsmittel künftig nur noch auf ärztliches Rezept besorgen werde.
Auf der Negativseite standen für den Kulmbacher allerdings drei Vorstrafen, zwei davon wegen Betäubungsmitteldelikten und eine wegen Fahrens ohne Führerschein.
Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den 37-Jährigen zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er 1500 Euro an die Aktion „Keine Macht den Drogen“ zahlen.