Karlsruhe - Autorasern, die ohne Renngegner viel zu schnell unterwegs sind, drohen auch künftig Haft- oder Geldstrafen. Die 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügte Vorschrift sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Die Norm sei hinreichend konkret formuliert. Darüber hinaus überwögen die „Belange des Gemeinschaftsschutzes“ hier die Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit. (Az. 2 BvL 1/20)