Seit Beginn des Jahres 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Es regelt, wie die CO2-Abgabe zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt wird. Maßgeblich für die Kostenaufteilung in Wohngebäuden ist der tatsächliche Verbrauch: Die Kohlendioxidkosten werden entsprechend dem jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und damit anhand der energetischen Qualität des Gebäudes abgestuft verteilt. Je schlechter also die Energieeffizienz des Wohngebäudes ist, desto höher ist der Verbrauch und damit der vermieterseitig zu tragende Kostenanteil.