Hof/Emtmannsberg - Tim D. soll eine Geldauflage von 3000 Euro bezahlen. Die Einstellung erfolgte auf Antrag von Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler, der die bisherige Beweisaufnahme zu den Vorwürfen gegen Tim D. zusammenfasste: D. sei möglicherweise allenfalls in einem Fall eine „leichtfertige Geldwäsche“ nachzuweisen. In den anderen Fällen werde ein Tatnachweis schwierig. Der Grund: Die Einlassung des Hauptangeklagten Stefan L., der zum Prozessauftakt eine neues Version der Untreuetaten brachte, die Tim D. in den Verdacht der Geldwäsche gerückt hatten.