Es geht nicht um große Summen, doch die Frage stellen sich Betreiber von Balkonkraftwerken trotzdem: Können sie sich den Sonnenstrom, den sie erzeugen und teils ins öffentliche Netz einspeisen, vergüten lassen? Seit das Solarpaket I im Mai 2024 in Kraft getreten ist, herrscht an dieser Stelle vor allem Verwirrung. Wir haben bei denen, die es wissen müssen, nachgefragt.