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Außerdem kann man mit einem Genesenen-Impfnachweis einreisen. Das ist für Personen wichtig, die sich in der Vergangenheit mit dem Coronavirus infiziert haben und zusätzlich einmal geimpft sind. Als Nachweis gilt der Beleg der Genesung in Kombination mit einer Bescheinigung, dass man innerhalb von acht Monaten nach dem positiven Testergebnis eine Impfdosis erhalten hat.
Muss man in Slowenien in Quarantäne?
Generell müssen Urlauber, die bei der Einreise nach Slowenien einen der genannten Nachweise vorlegen können, nicht in Quarantäne. Hat man jedoch keinen der Belege, gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich dabei frei testen.
Von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind Kinder unter 15 Jahren ausgenommen, solange sie mit einem Familienmitglied oder einer von einem Erwachsenen betreuten Gruppe einreisen. Das gilt allerdings nur, wenn die erwachsene Begleitperson einreisen darf, ohne in Quarantäne zu müssen. Weitere Informationen zur Einreise nach Slowenien finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft in Laibach .
Diese Corona-Regeln gelten in Slowenien
In vielen geschlossenen öffentlichen Räumen in dem Urlaubsland gilt aktuell weiterhin eine Maskenpflicht. Im Freien müssen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ist das nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Schutz auch dort getragen werden. In einigen Einrichtungen gilt außerdem die 3G-Regel. Dazu gehören unter anderem die Innengastronomie, Hotels, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Nachtclubs.
Kinder unter 18 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen liegt die Altersgrenze bei 15 Jahren. Genauere Informationen zu den geltenden Regeln in Slowenien finden Sie auf der Webseite I feel Slovenia.
Das müssen Sie für die Rückreise nach Deutschland beachten
Slowenien wird derzeit vom Robert-Koch-Institut nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Deshalb müssen sich Reisende vor der Rückkehr nach Deutschland nicht registrieren. Allerdings gilt auch für Slowenien-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am Freitag verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.
Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.