Einigung hängt an Mietvertrag – Stiftungsratssitzung am Donnerstag Bayreuth bezahlt 2,2 Millionen für Festspielhaussanierung

Von Florian Zinnecker
Die Sanierung des Festspielhauses soll zehn Jahre dauern - und kostet die Stadt Bayreuth nur 2,2 Millionen Euro. Foto: Wittek Foto: red

Die Stadt Bayreuth will sich mit 2,2 Millionen Euro an der Sanierung des Festspielhauses beteiligen. In „fairen und konstruktiven Verhandlungen" haben sich die Gesellschafter auf einen Finanzierungsschlüssel geeinigt, sagte Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe auf Anfrage. Dass der Beitrag der Stadt niedriger als erwartet ausfällt, liegt an einem Zuschuss der Oberfrankenstiftung: Die übernimmt die Hälfte der Beiträge von Stadt und den des Bezirks zu 50 Prozent.

 
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Die Sanierung konzentriert sich in einem ersten Bauabschnitt zunächst auf das Festspielhaus selbst; die Kosten dafür sind mit 30 Millionen Euro veranschlagt. Bund und Freistaat Bayern sollen je zehn Millionen Euro übernehmen, das übrige Drittel teilen sich die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, der Bezirk Oberfranken und die Stadt Bayreuth. Den städtischen Anteil und den Anteil des Bezirks Oberfranken übernimmt zur Hälfte die Oberfrankenstiftung. „Für die Stadt ist das eine gute Lösung, die den Weg für die Sanierung frei macht", so Merk-Erbe.

Dauer der Sanierung: mindestens zehn Jahre

Im städtischen Haushalt für das Jahr 2013 ist die Festspielhaussanierung – mangels genauer Zahlen – noch nicht berücksichtigt. Nach aktuellem Planungsstand werde die Sanierung des Festspielhauses mindestens zehn Jahre dauern. Als besonders dringlich gelten die Fassade und die Fenster, die Brandschutzanlage sowie elektrische Leitungen, Wärmedämmung, Fahrstühle und Toiletten. „Der Bund hat seinen Beitrag ja schon vor längerer Zeit zugesagt, jetzt hat man sich auch in Bayern verständigt", sagte der kaufmännische Direktor der Festspiele, Heinz-Dieter Sense, dem Kurier.

Ursprünglich hatte der Freistaat Bayern 16 Millionen zugesagt, aber nur für die so genannte große Lösung, die auch die Renovierung der umliegenden Probebühnen sowie des Orchestergebäudes und der Kantine umfasst hätte. Diese Maßnahmen beinhaltet der 30 Millionen schwere erste Bauabschnitt nicht. Der Beginn der Bauarbeiten ist noch offen – „es ist nach wie vor nicht davon auszugehen, dass nach der Festspielzeit die ersten Arbeiter auf dem Gerüst stehen", sagt Sense. Zunächst müsse eine Finanzierungsvereinbarung beschlossen werden – und erst dann könnten die ersten Ausschreibungen beginnen.

„Wir brauchen einen gültigen Mietvertrag"

Die Einigung der Festspielgesellschafter bestätigt auch Toni Schmid, Ministerialdirigent im Bayerischen Kunstministerium. „Die Summen sind der aktuelle Stand, auf den sich die Gesellschafter verständigt haben. Jetzt muss jeder Partner diese Beschlüsse noch durch die Gremien bringen." Und es gibt noch einen zweiten Beschluss, von dem die Finanzierungsvereinbarung abhängt: „Wir brauchen einen gültigen Mietvertrag", sagt Schmid. „Mit einer entsprechend langen Laufzeit – mindestens 25 Jahre. Bei den vielen Millionen, die da im Spiel sind, brauchen wir die entsprechende Planungssicherheit." Die Stiftung ist Eigentümerin des Festspielhauses und vermietet das Haus an die GmbH. Der Mietvertrag endete mit dem Ausscheiden Wolfgang Wagners als Festspielleiter, gilt seither aber fort.

Der Mietvertrag ist daher der einzige Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Stiftungsrats der Richard-Wagner-Stiftung, die für Donnerstag, 18. Juli, angesetzt ist. Das Zustandekommen eines neuen Mietvertrags hatte Schmid bis zuletzt als nicht dringlich bezeichnet. Ein von den Nachkommen Wieland Wagners in Auftrag gegebenes Gutachten hatte im Frühjahr die Rechtmäßigkeit dieser Vermietung bezweifelt; ein zweites Gutachten, in Auftrag gegeben von Stiftungsgeschäftsführerin Merk-Erbe, hatte das Gegenteil ergeben. Bei der Stiftungsratssitzung soll der Mietvertrag beschlossen werden, Schmid rechnet mit einer großen Mehrheit. „Dann könnte die Finanzierungsvereinbarung noch im Juli auf dem Tisch liegen." Der Finanzierungsanteil der Stadt wird heute Nachmittag im Stadtrat zur Abstimmung stehen – als Nachtrag: Die Einigung kam zu spät, um noch in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Eine Empfehlung des Ältestenausschusses gibt es schon. Sie lautet: Zustimmung.

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