Einem Bayreuther wird seine kriminelle Vergangenheit zum Verhängnis Knast für ein paar Drogenkrümel

Von Manfred Scherer

Einmal in den Akten, kommt man als Drogensüchtiger nur mit einer Methode aus der Polizei- und Justizmühle raus: Für immer die Finger weg vom Gift. Wer das nicht schafft, landet fast zwangsläufig im Knast, so wie ein 26-jähriger Süchtiger aus Bayreuth.

Eine fünfmonatige Haftstrafe bekam ein Süchtiger nun beim Amtsrichter. Foto: Britta Pedersen dpa-Archiv Foto: red

Dabei waren es nur Krümel, die den Mann jetzt auf die Anklagebank vor Strafrichter Torsten Meyer brachten. Am 10. September 2017 kontrollierten Polizisten ihn in der Erlanger Straße und er hatte 0,08 Gramm Marihuana einstecken. 14 Tage später stellten ihn Ordnungshüter in der Tirolerstraße, diesmal hatte er 0,08 Gramm Crystal Speed dabei. Am 11. Oktober in der Äußeren Badstraße die gleiche Prozedur: Diesmal waren es 0,4 Gramm Marihuana. Am 7. November bekam der Mann in einer Wohnung in der Innenstadt Polizeibesuch: 2,11 Gramm Marihuana musste er hergeben. Und auf dem Tisch vor der Couch, auf der er es sich gemütlich gemacht hatte, stand ein Fläschchen mit einer gefährlichen Flüssigkeit: Gammahydroxybutyrat (GHB), so genanntes flüssige Ecstasy. Das Zeug euphorisiert, aber schon wenige Tropfen zuviel können schwer wiegende Folgen haben – Bewusstlosigkeit oder sogar Tod.

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In der Vorstrafenliste des Mannes stehen die typischen Beschaffungsdelikte, aber auch etwas, was ihm Gefängnis eingebracht hatte: Beleidigung, Widerstand gegen Polizeibeamte und gefährliche Körperverletzung. Über Leute wie den 26-Jährigen sprechen Polizisten intern dann so: Wir kennen unsere Pappenheimer. Nach der Kontrolle im November widerrief die Staatsanwaltschaft eine offene Bewährung aus dem Jahr 2013, der 26-Jährige wurde aus einer viermonatigen Haft vorgeführt. Im Prozess gab er den Besitz der Kleinmengen zu. Er beteuerte aber, das Liquid Ecstasy habe nicht ihm, sondern einem anderen gehört, mit dem er zusammengesessen war, als die Polizei die Party crashte.

Das bestätigte ein Polizist als Zeuge: Das GHB stand auf dem Tisch und der Angeklagte sei nicht die einzige anwesende Person gewesen. Das GHB könne dem Angeklagten wohl nicht zweifelsfrei angelastet werden, meinte Richter Meyer. Blieben also die vier Fälle mit den Kleinmengen, für die Staatsanwalt Florian Losert fünf Monate Haft beantragte. Verteidiger Wolfgang Schwemmer reagierte darauf mit Entrüstung: „Für die paar Krümel gibt es in Berlin noch nicht mal eine Anklage!“ Schwemmer beantragte, wegen Geringfügigkeit von Strafe abzusehen.

Der Richter urteilte, dass das Absehen von Strafe bei derartigen Kleinmengen durchaus in Frage komme – aber hier nicht: Viele Vorstrafen und eine offene Bewährung stünden dagegen. Meyer verhängte fünf Monate.