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In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Polizeihauptwachtmeister, der einen Prozess gegen die Stadt Bayreuth gewann. Der damals 31-Jährige hatte sich einige „außerdienstliche Ausrutscher“ zu Schulden kommen lassen. Einmal bekam er sogar eine Bewährungsstrafe wegen Alkohol am Steuer. Er war entlassen worden, weil er am 1. April 1967 nicht zum Dienst angetreten war. Seine Kollegen fanden ihn verkatert zu Hause. In dem Prozess gegen die Stadt konnte der Kläger schließlich ein Attest von einem Arzt vorlegen, das ihm bescheinigte, schlichtweg krank gewesen zu sein.
Angeklagter flüchtet vor Bundeswehr und Gericht
Das Gericht gab dem Kläger Recht, die Entlassung musste rückgängig gemacht werden. Dem Kläger wurde nahe gelegt, sich nach einer Stelle im Polizeidienst einer anderen Stadt umzusehen.
Des Weiteren berichtete der Kurier von einer Verhandlung vor dem Bayreuther Amtsgericht, die platzte, weil der Angeklagte verschwunden war. Der säumige Soldat hätte sich wegen unerlaubten Entfernens von der Truppe und Gehorsamsverweigerung verantworten sollen. Viermal hatte die Verhandlung bereits festgesetzt und dann doch wieder verschoben werden müssen.