Ein Rückblick im Rückblick

Von Alina Steffan

Der "Nordbayerische Kurier" feiert heuer sein 50-jähriges Bestehen. An dieser Stelle blicken wir täglich auf den Tag genau 50 Jahre zurück. Lesen Sie im Artikel die Titelseite von damals und einen Rückblick der lokalen Ereignisse. In der Ausgabe vom 15. März 1968 gab es unter anderem einen Rückblick auf den Anfang des 20. Jahrhunderts und einen Bericht über einen Mann, der erst vor der Bundeswehr und abgehauen war und dann auch nicht vor Gericht auftauchen wollte.

 
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Der „Nordbayerische Kurier“ blickte auch damals schon gelegentlich auf ein Bayreuth längst vergangener Zeiten zurück. So auch in der Ausgabe vom 15. März 1968, in der Julie Boeß-Kniese aus ihrer Kindheit in Bayreuth erzählte. Die damals 87-jährige war die Tochter des ersten Chordirektors der Bayreuther Festspiele, Julius Kniese.

Im Kindesalter eine spätere Berühmtheit getröstet

Die Familie lebte vor der Jahrhundertwende am heutigen Schützenplatz. Dort fand regelmäßig das Schützenfest statt, das mit seinen Buden, Karussells und Drehorgeln die Bayreuther anlockte. Auch die kleine Julie flitzte gerne zwischen den Buden umher. Dort tröstete sie einmal einen kleinen Jungen, der seine großen Brüder verloren hatte. 40 Jahre später sah sie ihn auf der Kinoleinwand wieder: es war der Bayreuther Schauspieler Fritz Rasp.

Vater Julius Kniese hingegen hielt nicht viel von dem Rummel vor seiner Haustür. Einmal im Jahr gab er aber eine Abendgesellschaft am Schießhaus, „die immer sehr fröhlich verlief und an der auch die Familie Wagner teilnahm“, erinnerte sich Julie Boeß-Kniese.

Eine Reihe gekonnter Streiche

Dass ihr Vater der Chordirektor des Festspielhauses war, entpuppte sich jedoch nicht immer als Segen. So hatte Julie Ärger mit einer Lehrerin. Diese sang im Festspielchor, war aber so schlecht, dass Chordirektor Kniese sie schriftlich bat, nicht mehr mitzusingen. Ihren Ärger darüber ließ die Lehrerin dann in der Schule an Knieses Tochter Julie aus. Doch die ließ sich nicht alles gefallen, sondern schlug mit einer ganzen Reihe gekonnter Streiche zurück.

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In derselben Ausgabe berichtete der Kurier von einem Polizeihauptwachtmeister, der einen Prozess gegen die Stadt Bayreuth gewann. Der damals 31-Jährige hatte sich einige „außerdienstliche Ausrutscher“ zu Schulden kommen lassen. Einmal bekam er sogar eine Bewährungsstrafe wegen Alkohol am Steuer. Er war entlassen worden, weil er am 1. April 1967 nicht zum Dienst angetreten war. Seine Kollegen fanden ihn verkatert zu Hause. In dem Prozess gegen die Stadt konnte der Kläger schließlich ein Attest von einem Arzt vorlegen, das ihm bescheinigte, schlichtweg krank gewesen zu sein.

Angeklagter flüchtet vor Bundeswehr und Gericht

Das Gericht gab dem Kläger Recht, die Entlassung musste rückgängig gemacht werden. Dem Kläger wurde nahe gelegt, sich nach einer Stelle im Polizeidienst einer anderen Stadt umzusehen.

Des Weiteren berichtete der Kurier von einer Verhandlung vor dem Bayreuther Amtsgericht, die platzte, weil der Angeklagte verschwunden war. Der säumige Soldat hätte sich wegen unerlaubten Entfernens von der Truppe und Gehorsamsverweigerung verantworten sollen. Viermal hatte die Verhandlung bereits festgesetzt und dann doch wieder verschoben werden müssen.

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