Offiziell hieß es in der Postordnung schon längst, dass die Postzusteller nicht verpflichtet seien, Sendungen zuzustellen, wenn dabei Gefahren für sie entstanden. Ganz so weit war es in Bayreuth glücklicherweise noch nicht gekommen. Aber da sich bedrohliche Vorfälle häuften, griff die Bundespost zu der Maßnahme, ihre Angestellten im Außendienst in Bayreuth mit Pfefferspray auszurüsten. Andernorts hatten die Briefzusteller bereits gute Erfahrungen damit gemacht. Die Hundebesitzer wurden um Verständnis gebeten und dazu angehalten, ihre Hunde so zu erziehen, dass keine Gefahr von ihnen ausging.
Des Weiteren berichtete der Kurier damals von einer 21-jährigen Frau, die wegen „Gewerbsunzucht“ zu einer Gefängnis- und Arbeitsstrafe verurteilt wurde. Die junge Frau hatte sich jahrelang prostituiert. Anfangs in Hamburg und Stuttgart, später kehrte sie in ihre Heimat Fichtelberg zurück. Dort war die Prostitution aber „zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstands“ verboten – wie in allen Orten mit weniger als 20.000 Einwohnern. Die Polizei kam der 21-Jährigen schließlich auf die Schliche und nahm sie fest. Vor dem Bayreuther Gericht wurde sie zu sechs Wochen Haft mit anschließender Einweisung in ein Arbeitshaus verurteilt.