Ein Meth-Schmuggler und -dealer wird mit viereinhalb Jahren Freiheitsentzug bestraft Ein versautes Leben vor Gericht

Von Manfred Scherer

17 Jahre Alkohol und Drogen. 17 Jahre Kleinkriminalität. Nun soll Schluss sein für einen 31-jährigen Kulmbacher: Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe hat das Landgericht ihm am Montag aufgebrummt für ein Verbrechen, das nicht mehr unter Kleinkriminalität fällt. Warum das Urteil für den Mann die letztes Ausfahrt aus einem "versauten" Leben ist.

Foto: Britta Pedersen, Archiv dpa Foto: red

Er ist ein großer Fan des 1. FC Nürnberg. Ihm ging es in den vergangenen Jahren ähnlich und sogar schlimmer wie seinem „Club“, dessen Vereinswappen er sogar auf dem Unterarm tätowiert hat: Immer eher abwärts als aufwärts. „Ich hab’ mein Leben versaut“, gesteht der 31-Jährige dem Strafkammervorsitzenden Michael Eckstein und sich selbst ein. Aus dem Kreislauf von Alkohol und Drogen entstand ein Strafregister mit insgesamt acht Einträgen. Es ist alles dabei – von der Körperverletzung über Einbruch bis hin zum Verstoß gegen das Waffengesetz, letzteres, weil er die Waffe eines ihm bekannten Tankstellenräubers verwahrt hatte. Im Jahr 2011 bekam er die erste Haftstrafe für ein Drogendelikt: Ein Jahr auf Bewährung. Zuletzt im Jahr 2015 machte er sich bei einer Prügelei der Körperverletzung schuldig und brach anschließend im Drogenrausch bei seiner Ex-Freundin ein und stahl „Club“-Fan-Utensilien. 13 Monate Haftstrafe waren die Folge.

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Seit Jahren klappt es mit dem Entzug nicht

Er kam wieder raus, versuchte kurz einen Entzug und war ganz schnell wieder auf Droge: „Ich hab’ einen getroffen, der Drogen dabei hatte und vorbei war’s. Ich hab’ versucht zu entgiften, aber seit Jahren klappt es nicht.“

Ein Smartphone-Chat führt die Kripo zum Angeklagten

Im Juni 2016 kam die Kripo ihm durch einen Chat in den sogenannten sozialen Medien auf die Spur. Ende April 2016 soll der Angeklagte 50 Gramm Crystal Meth aus Tschechien eingeschmuggelt haben – unbehelligt war er mit der Bahn über die Grenze gekommen. Die Kripo verhaftete den 31-Jährigen am Krankenbett im Klinikum – dorthin war er im Juni nach einem Unfall eingeliefert worden – eigentlich hatte er sich stellen wollen, denn: „Ich will endlich weg von den Drogen und eine Therapie machen.“ Den Ermittlern gestand er eine zweite Fahrt zwei Wochen zuvor, bei der er 45 Gramm nach Deutschland gebracht hatte.

Mit Weiterverkauf die eigene Sucht finanziert

Beide Fahrten gestand der Süchtige auch vor Gericht – reduzierte allerdings die eine Fahrt von 50 auf 30 Gramm: „Ich habe damals am Handy viel Schmarrn geschrieben.“ Er gestand, durch den Schmuggel und den Verkauf eines Teils der Drogen seinen Eigenkonsum finanziert zu haben.

Psychiater diagnostiziert die Suchterkrankung

Nachdem ein Psychiater ihm eine schwere Suchtkrankheit diagnostiziert und eine Zwangsunterbringung in einer Entzugsanstalt befürwortet hatte, plädierte Staatsanwalt Roland Köhler auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Verteidiger Alexander Schmidtgall hielt vier Jahre für ausreichend.

Der Richter sagt: "Das wird hart."

Die Strafkammer hielt den Antrag des Staatsanwalts für passend. Der Vorsitzende Eckstein gab dem Verurteilten diesen Rat: „Unterschätzen sie die Entziehung nicht. Das wird hart. Wenn sie’s jetzt nicht schaffen, dann nie.“ Und die aus dem Ausland angereiste Mutter des Angeklagten forderte ihren Sohn auf: „Ich steh’ zu Dir, aber mach’ endlich deinen Weg.“