Einer der beiden Männer erklärte, er kenne den Mitangeklagten, dem vorgeworfen wird, für die Logistik des Onlinehandels verantwortlich gewesen zu sein. Sie hätten sich beim Sport kennengelernt, erklärte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht. Über ihn habe sein Mandant auch den als "Kinderzimmer-Dealer" bekannt gewordenen Angeklagten kennengelernt. In der Erklärung des Angeklagten hieß es, über seinen Namen und seine Adresse seien Bestellungen für den Shop getätigt worden. Er habe dies zwar geduldet, die Bestellungen jedoch nicht selbst ausgelöst.