Auf der Grundlage eines Dringlichkeitsantrags von CSU und Freien Wählern hat der Landtag die Staatsregierung einstimmig aufgefordert, sich beim Bund für die Kostenübernahme von Tests auf sexuell übertragbare Erkrankungen durch die Krankenkassen nach Vergewaltigungen einzusetzen. Auslöser war die Petition einer Betroffenen an den Landtag. Barbara Becker (CSU) sprach von einer „Schutzlücke“, nachdem seit vergangenem Jahr nach Vergewaltigungen zumindest die Kosten für die „Pille danach“ von den Kassen getragen werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage gelten die Tests als präventiv und damit als nicht erstattungsfähig.