Drei Mal in der Woche Ohne Tests gibt es keine Kita-Betreuung mehr

Dreimal wöchentlich müssen Eltern ihre Kinder zu Hause testen oder testen lassen, damit sie in Kitas betreut werden können. Foto: /Bastian Frank

Ab Montag, 10. Januar, gilt in den bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Testnachweispflicht. Das bedeutet für Eltern, dass sie ihre Kinder drei Mal wöchentlich testen (lassen) müssen. Erst mit dem entsprechenden Nachweis werden die Kinder in den Einrichtungen betreut.

 
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Bayreuth - Ab Montag, 10. Januar, gilt in allen bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Testnachweispflicht. Darauf weist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in einem Schreiben an die „Lieben Eltern“ hin, das am 21. Dezember online ging. Für Eltern bedeutet das, dass sie ihre Kinder zu Hause testen müssen, bevor sie sie in der Kita abliefern dürfen. Vorausgesetzt, der Test verläuft negativ. Gegen das Testen zu Hause haben Eltern nun eine Online-Petition gestartet mit dem Ziel, flächendeckende PCR-Tests in den Kitas einzuführen.

Unverzichtbare Einrichtungen

Es sei Ziel, scheibt das Ministerium, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen „trotz aktuell hoher Infektionszahlen geöffnet bleiben können“. Es müsse alles getan werden, dass das Coronavirus erst gar nicht in die Kitas gelangt. Schließlich handele es sich um Bildungseinrichtungen, die auch unverzichtbar seien, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen nochmals zu erhöhen, gelte ab Montag, 10. Januar, eine Testnachweispflicht für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Kinder dürfen ab diesem Tag nur dann betreut werden, wenn sie dreimal wöchentlich getestet werden, montags, mittwochs und freitags. Die Tests müssen jedoch, schreibt das Ministerium weiter, zu Hause mittels Selbsttest erfolgen. Den Nachweis müssen Eltern in der Kita vorweisen. In den Einrichtungen selbst finden keine Tests statt.

Zwei Möglichkeiten

Eltern haben zwei Möglichkeiten, den Testnachweis zu erbringen. Entweder bringen sie die Testkassette des durchgeführten Selbsttests in die Kita mit. Oder sie legen ein Formular, das sie von der Seite des Ministeriums im Internet herunterladen können, vor. Auf dem Formular müssen das Testdatum und das Ergebnis inklusive Unterschrift eingetragen sein. Legen Eltern keinen Testnachweis vor, darf ihr Kind nicht betreut werden, informiert das Ministerium weiter. Alternativ können auch ein Nachweis über einen durchgeführten PoC-Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test vorgelegt werden. In Kindergärten, in denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, entfällt die Testnachweispflicht für die Eltern. Berechtigungsscheine, mit denen Eltern sich kostenfrei Selbsttests in Apotheken abholen können, würden von den Kinderbetreuungseinrichtungen verteilt. Eine bayerische Elterninitiative lehnt diese Form der Testnachweispflicht ab und fordert mit einer Online-Petition und einem Schreiben an die Staatsregierung die Einführung von PCR-Tests in den Betreuungseinrichtungen. Eine Durchführung von PoC-Schnelltests könne in der notwendigen Frequenz (dreimal pro Woche) durch berufstätige Eltern sicher nicht erreicht werden, schreiben die Initiatoren. Die Antigen-Tests für den häuslichen Gebrauch würden zum Großteil durch Laien durchgeführt, was Ungenauigkeiten verstärke. Vor allem Kinder würden sich oft wehren, weil die Probenentnahme – auch wenn sie nur im vorderen Nasenbereich stattfinde – unangenehm sei. Die Gegenwehr der Kinder veranlasse in der Folge die Eltern, die Antigen-Selbsttests lieber nicht oder nur halbherzig durchzuführen. Was dazu führe, dass das mittels Antigen-Selbsttest erzielte Ergebnis oftmals nicht verlässlich sei und ein falsch negatives Ergebnis die Infektionsgefahr für die Kita-Kinder erhöhe, anstatt sie zu senken. Als Folge daraus würden viele Eltern ihre Kinder nur mit Sorge in die Betreuung geben oder, falls möglich, ihre Arbeitszeiten anpassen und ihre Kinder daheim behalten. Statt den Kindern ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten, was durch die Einführung von Lolli-PCR-Tests in den Einrichtungen möglich sei, seien die Behörden nicht in der Lage, „für die Gesundheit und die Bildungssicherheit der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu sorgen“, schreiben die Initiatoren.

Ungenaue Tests

Leiterinnen entscheiden selbst

Harry Luck. Pressesprecher des Erzbistums Bamberg, kennt das Schreiben des Staatsministeriums, das man an alle Leiterinnen der katholischen Betreuungseinrichtungen zur Kenntnis verschickt habe. Weitere Vorgaben habe man den Leiterinnen nicht gegeben, sagt Luck. Der Inhalt des Schreibens weise in Teilen „weiche Formulierungen“ auf, sagt er. Im Grunde basierten die Vorgaben auf reiner Vertrauensbasis. Letztendlich jedoch würden die Leiterinnen selbst entscheiden, wie sie es handhaben.

Auch in den städtischen Kindertagesstätten der Stadt Bayreuth würden keine Pooltests vorgenommen, teilt Pressesprecher Joachim Oppold auf Kurier-Anfrage mit. Das Jugendamt bitte die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu testen und das Testergebnis mitzubringen beziehungsweise das negative Testergebnis per Unterschrift zu bestätigen. Falls ein Test in einem Testzentrum vorgenommen werde, müsse die entsprechende Bescheinigung mitgebracht werden. In jedem Fall würden die entsprechenden Nachweise kontrolliert, betont Oppold.

Auch in den Einrichtungen der Diakonie gilt ab Montag die Testnachweispflicht gemäß den Vorgaben der bayerischen Staatsregierung, teilt Daniel Rupprecht, Pädagogischer Leiter der Kinder- und Jugendhilfe des Diakonischen Werks – Stadtmission Bayreuth, schriftlich mit. Man habe sich in den Einrichtungen mit den Elternbeiratsgremien besprochen und vereinbart, dass zwischen den zwei vorgegebenen Nachweisoptionen (Mitbringen eines schriftlichen Nachweises oder Mitbringen der Testkassette als Nachweis) gewählt werden kann. Die Diakonie begrüße diese Form der Testpflicht per Schnelltests bei Kindern als „einen weiteren Baustein von bereits vielen in den Hygienekonzepten der Kindertagesstätten“.

Noch mehr Stress für Eltern

„Wir müssen uns auf die Eltern verlassen“, sagt Marion Tost, Vorständin des Awo-Kreisverbandes Bayreuth, „dass sie verantwortungsvoll mit der Testnachweispflicht umgehen.“ Es sei deren Aufgabe und nicht die der Mitarbeiter. Natürlich werde man den Vorgaben folgen und die Angaben prüfen. Aber, sagt Tost: „Wir sind nicht die Polizei.“ Tests an den beiden Betreuungseinrichtungen der Awo werde es nicht geben, da die Mitarbeiter den Aufwand nicht auch noch stemmen können. Überhaupt sei die Testung besser bei den Eltern aufgehoben, besonders dann, wenn es um das Testen von Kleinkindern gehe. Dass die morgendlichen Tests den Stress, den viele Eltern eh schon hätten, aber noch verstärken, mache es für die Eltern nicht gerade einfacher. Trotzdem ist Tost zuversichtlich: „Wir glauben, dass Eltern verantwortungsvoll damit umgehen.“

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