Zwei Möglichkeiten
Eltern haben zwei Möglichkeiten, den Testnachweis zu erbringen. Entweder bringen sie die Testkassette des durchgeführten Selbsttests in die Kita mit. Oder sie legen ein Formular, das sie von der Seite des Ministeriums im Internet herunterladen können, vor. Auf dem Formular müssen das Testdatum und das Ergebnis inklusive Unterschrift eingetragen sein. Legen Eltern keinen Testnachweis vor, darf ihr Kind nicht betreut werden, informiert das Ministerium weiter. Alternativ können auch ein Nachweis über einen durchgeführten PoC-Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test vorgelegt werden. In Kindergärten, in denen PCR-Pooltests durchgeführt werden, entfällt die Testnachweispflicht für die Eltern. Berechtigungsscheine, mit denen Eltern sich kostenfrei Selbsttests in Apotheken abholen können, würden von den Kinderbetreuungseinrichtungen verteilt. Eine bayerische Elterninitiative lehnt diese Form der Testnachweispflicht ab und fordert mit einer Online-Petition und einem Schreiben an die Staatsregierung die Einführung von PCR-Tests in den Betreuungseinrichtungen. Eine Durchführung von PoC-Schnelltests könne in der notwendigen Frequenz (dreimal pro Woche) durch berufstätige Eltern sicher nicht erreicht werden, schreiben die Initiatoren. Die Antigen-Tests für den häuslichen Gebrauch würden zum Großteil durch Laien durchgeführt, was Ungenauigkeiten verstärke. Vor allem Kinder würden sich oft wehren, weil die Probenentnahme – auch wenn sie nur im vorderen Nasenbereich stattfinde – unangenehm sei. Die Gegenwehr der Kinder veranlasse in der Folge die Eltern, die Antigen-Selbsttests lieber nicht oder nur halbherzig durchzuführen. Was dazu führe, dass das mittels Antigen-Selbsttest erzielte Ergebnis oftmals nicht verlässlich sei und ein falsch negatives Ergebnis die Infektionsgefahr für die Kita-Kinder erhöhe, anstatt sie zu senken. Als Folge daraus würden viele Eltern ihre Kinder nur mit Sorge in die Betreuung geben oder, falls möglich, ihre Arbeitszeiten anpassen und ihre Kinder daheim behalten. Statt den Kindern ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten, was durch die Einführung von Lolli-PCR-Tests in den Einrichtungen möglich sei, seien die Behörden nicht in der Lage, „für die Gesundheit und die Bildungssicherheit der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu sorgen“, schreiben die Initiatoren.