Drei Jahre und neun Monate Haft für 23-Jährigen – Halbes Kilo Crystal für den Raum Hollfeld und Kulmbach Kronzeuge bringt sich selber hinter Gitter

Von Manfred Scherer

Er war der letzte einer langen Reihe: Ein 23-jährige Drogendealer machte bei der Kripo und vor  Gericht den Kronzeugen und brachte seine Bande hinter Gitter – und jetzt sich selbst. Das Landgericht Bayreuth verhängte am Montag drei Jahre und neun Monate Haft gegen ihn.

 
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Foto: red Foto: red

Der Angeklagte und zwei Kumpane hatten Ende des Jahre 2015 mehr als ein halbes Kilo Crystal-Speed aus Tschechien nach Deutschland geschmuggelt und damit vorwiegend einen Dealer in Bamberg und einen Dealer in Hollfeld beliefert. Für das in Tschechien für 20 Gramm eingekaufte Crystal zahlten die Abnehmer 50 Euro. Der 42-jährige Bamberger war eine Art menschliche Tauschbörse: Hinter ihm stand ein Dealer, der über Haschisch verfügte und das gegen Crystal tauschte. Der 36-jährige Dealer aus einem Hollfelder Ortsteil verkaufte die Droge vorwiegend im Raum Kulmbach weiter.

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Zwei Platten Haschisch beschlagnahmt

Der Verdächtige aus Hollfeld war für die Drogenfahnder der Kripo Bayreuth Anfang des Jahres 2016 der „Einstieg“ in diesen Fall. Die Beamten bekamen zunächst der Tipp, dass der Hollfelder Drogen im Raum Kulmbach verkaufe. Wie in solchen Fällen üblich, überwachte die Polizei den Mann. Nach einer Kontrolle des 36-Jährigen beschlagnahmte die Polizei bei ihm zwei Haschischplatten – und sein Smartphone. In dem Smartphone war ein Chat gespeichert, mit dem die Kripo einen bis dahin in dieser Geschichte unbekannten Mann identifizierte: den nun angeklagten 23-Jährigen.

Ergiebig wie eine Goldgrube

Der erwies sich als Goldgrube. Er benannte die Abnehmer aus Bamberg und Hollfeld und zwei Mittäter, die zusammen mit ihm zusammen über ein halbes Kilo Crystal in Tschechien besorgt hatten. Einer hatte die „Connection“ zu dem Bamberger Dealer. Das dritte Bandenmitglied kam an Bord, weil man sich kannte und weil dieser Mann nach einer Drogentherapie „die Schnauze voll“ hatte und nun „richtig groß in Geschäft einsteigen“ wollte.

Die drei teilten sich die Aufgaben: Der eine hatte die Verbindungen zu den Abnehmern, der zweite kannte die Verkäufer auf tschechischen Märkten und der nun als letzter Angeklagte kannte als gebürtiger Oberpfälzer die Schleich- und Feldwege über die „grüne Grenze“ im Raum Waldsassen.

Kronzeuge wiederholt Aussagen und belastet sich

Im Lauf der Jahres wurden die Mittäter verurteilt: Sie bekamen zwischen vier Jahren und zehn Monaten und sechseinhalb Jahren Haft. Gegen den Kronzeugen, der im Prozess seine Aussagen wiederholte und sich damit selbst belastete, beantragte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer insgesamt vier Jahre Haft. Verteidiger Hilmar Lampert fand das zu hoch und beantragte „nicht mehr“ als zwei Jahre und neun Monate.

Richter spricht zum Angeklagten

Das Problem in diesem Fall: Die Mindeststrafe für einen bandenmäßigen Einfuhrschmuggel großer Mengen liegt bei fünf Jahren. Nur mit dem durch die Kronzeugenregelung auf zwei Jahre herab gemilderten Strafrahmen war bei insgesamt sieben Fällen keinesfalls eine bewährungsfähige Strafe zu erreichen – die liegt nämlich bei zwei Jahren. Der Gerichtsvorsitzende Michael Eckstein sagte zum Angeklagten: „Eine Bewährung zu erwarten – so blauäugig werden sie nicht gewesen sein.“