Berlin - Ein Führungszeugnis zur Vorlage etwa beim künftigen Arbeitgeber oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit soll künftig auch digital verfügbar sein. Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Das neue Digitale Führungszeugnis kann allerdings nur erhalten, wer ein sogenanntes BundID-Konto eingerichtet hat, das Zugang zu Online-Verwaltungsdienstleistungen bietet. Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist.