Über 1000 Bestatter bieten den Service von Columba bereits an, bisher teilt sich das Unternehmen den Markt nur mit einigen Einzelanbietern. Beim Bayreuther Bestattungsinstitut Pietät Wadenstorfer kostet der digitale Suchservice 89 Euro – allerdings wollte ihn bisher noch niemand haben. „Die 80-jährige Oma hat ja in der Regel noch keinen Twitter-Account“, sagt Bestattungsfachkraft Marco Krügel. „Aber unser Leben findet immer mehr auch digital statt. Da wollen wir auf jede Eventualität vorbereitet sein.“
Das ist bei den verschiedenen Anbietern zu beachten
Facebook und Instagram: Das Unternehmen gibt keine Zugangsdaten heraus. Löschen kann man die Konten nur, wenn man nachweist, dass der Betreffende verstorben und man selbst ein direkter Angehöriger ist, zum Beispiel durch die Geburtsurkunde oder einen Erbschein.
Web.de und Gmx: Will der Erbe das Email-Postfach nur kündigen, reicht eine Sterbeurkunde. Den Zugang muss er mit einem handschriftlich unterschriebenen Brief beantragen, außerdem einen Erbschein vorlegen und sich ausweisen. Bei mehreren Erben muss die Mehrheit dem Zugang zustimmen. 1&1, zu dem beide Email-Dienste gehören, bekomme „einige wenige 100 Anfragen pro Jahr“, sagt ein Sprecher. Bei mehr als 30 Millionen aktiven Nutzern.
Gmail und Youtube:Google bietet einen „Kontoinaktivitäts-Manager“, mit dem man regeln kann, was nach dem Tod mit dem Konto passiert. Tut man das nicht, haben die Erben ein Problem: Google teilt nur mit, dass „in einigen Fällen in Abstimmung mit nahen Familienangehörigen und -vertretern“ Konten geschlossen und „unter bestimmten Umständen“ Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Das Passwort bekommen Erben aber auf keinen Fall.
Outlook, Hotmail und Skype: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Microsoft findet sich kein Hinweis darauf, wie mit den Konten von Verstorbenen umgegangen wird. Die deutsche Microsoft-Vertretung kann die Frage nicht beantworten.