Proteste gegen die Gleichstrompassage zeigen Wirkung - Pläne bis auf weiteres aufgeschoben Stromtrasse gestoppt

Von Moritz Kircher
Nun ist fraglich, ob es eine Stromtrasse durch Oberfranken geben wird. Foto: dpa Foto: red

Die Pläne zum Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost liegen auf Eis. Wie das bayerische Wirtschaftsministerium dem Kurier auf Anfrage bestätigte, wird der Netzbetreiber Amprion "den Antrag auf Bundesfachplanung für die Gleichstrompassage Süd-Ost bis auf weiteres nicht stellen". 

 
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Der Antrag auf Bundesfachplanung wäre der erste Schritt im Planverfahren für die Stromautobahn gewesen. Doch schon dieser erste Schritt soll vorerst nicht gemacht werden. Bereits in der vergangenen Woche hatte Amprion angedeutet, dass der ursprünglich für März geplante Termin für den Antrag auf Bundesfachplanung wahrscheinlich nicht zu halten sei. Wie ein Amprion-Sprecher dem Kurier nun mitteilte, wird die Planung der Trasse "nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten" weitergehen.

Am 11. Februar fand im Bundeskanzleramt ein Gespräch statt, bei dem die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) mit führenden Vertretern der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern Amprion und 50 Hertz gesprochen hat. In der Runde einigte man sich darauf, dass die geplante Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) sowie der mögliche Ausbau konventioneller Kraftwerkskapazitäten Konsequenzen für den Ausbau des Stromnetzes nach sich ziehen würde. Das heißt: Vor der Planung werden nun Alternativen geprüft. Regierung, Länder und Netzbetreiber wollen nun eine  "Folgenabschätzung über die Auswirkungen der geplanten Gesetzesvorhaben" erstellen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilt.

Kurier-Informationen zufolge soll der Plan für die Gleichstrompassage verschoben werden, bis der Netzentwicklungsplan für das laufende Jahr fortgeschrieben wird. Eine endgültige Version des Netzentwicklungsplanes erwartet die Bundesnetzagentur (BNetzA) erst Ende des Jahres. Wie die BNetzA dem Kurier bestätigte, arbeiten die vier Übertragungsnetzbetreiber auch an einer Version des Netzentwicklungsplanes, die die energiepolitischen Entscheidungen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung berücksichtigen.

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