Wortlaut des Reinheitsgebotes von 1516
Das Reinheitsgebot für Bier wurde von den Bayernherzögen von Herzog Wilhelm IV. und Ludwig X am 23. April verkündet. Es gilt als das weltweit älteste Lebensmittelgesetz der Welt und schreibt vor, dass nur Wasser, Hopfen und Malz ins Bier dürfen. Hefe wurde erst später ergänzt, weil die 1516 noch nicht wissenschaftlich erforscht war.
„Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen“, heißt es in dem Gebot von 1516. „Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden.“
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