Thema Microsoft-Urteil: Weltfremd

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Die EU-Wettbewerbskommission ist eine feine Sache. Eigentlich. Sie hat ein Auge auf Unternehmen und greift durch, wenn einzelne durch Fusionen oder Ähnliches zu mächtig werden.

 
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Doch manchmal muss man dieser eigentlich feinen Behörde ein gehöriges Maß an Weltfremdheit unterstellen. Wie beim gestrigen Urteil gegen den US-Softwareriesen Microsoft. Der zu einer halben Milliarde Euro Bußgeld verdonnert wurde, weil in seinem Computer-Betriebssystem Windows 7 ein Fenster „vergessen“ wurde. Eines, das dem Nutzer Alternativen bei der Wahl des Internet-Zugangsprogramms, des Browsers, bietet.

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Mit Verlaub: Was soll das? Abgesehen davon, dass der Streit um die Monopolstellung des Microsoft-Browsers vielleicht vor 15 Jahren noch ein Aufreger war: Computernovizen hilft dieses Fenster mit nichtssagenden Werbetexten der Konkurrenz keinen Schritt weiter, der Rest der Nutzer weiß ohnehin, dass die Alternativen überall im Netz frei und problemlos erhältlich sind. Und fühlen sich von dem nervigen Fenster für blöd verkauft.

Die Wettbewerbshüter reiten hier einen Klepper, der schon längst tot und in irgendwelchen Fertiggerichten gelandet ist. Es gibt angesichts der neuen Gefahren aus dem Internet wahrhaft drängendere Probleme. Doch die EU kann sich auf die Brust klopfen, wie verbraucherfreundlich sie doch durchgreift, die Eurokraten hatten ihre Beschäftigung, Microsoft – deren Betriebssysteme ungestraft auf rund 90 Prozent aller Computer laufen – zahlt das Bußgeld aus der Portokasse und, dazu braucht es keine prophetische Gabe, legt es auf seine Produkte um. Vielen Dank, liebe EU, für das überflüssigste Urteil seit langem.