Mollaths Befangenheitsantrag gegen die 7. Strafkammer sei zwar zurückgewiesen worden, aber sein Anwalt Gerhard Strate habe dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Außerdem habe eine Anwältin am Mittwoch weitere Wiederaufnahmegründe vorgelegt, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen seien. "Das Landgericht Regensburg wird zeitnah nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Wiederaufnahmeanträge befinden", kündigte der Sprecher an.