Die Ärzte und der Datenschutz

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Auch bei einer einfachen Blutentnahme im Labor müssen jetzt datenchutzrechtliche Aspekte beachtet werden. Foto: Archiv/Frank Rumpenhorst/dpa Foto: red

Dr. Franz Macht schnauft kurz durch. Die Sache mit der neuen Datenschutzverordnung beschäftigt ihn. Das hatte er schon jüngst bei einer vom Kurier moderierten Podiumsdiskussion des VdK-Kreisverbandes zur Situation von älteren Menschen auf dem flachen Land bekundet. Weil das die Ärzte Geld und Zeit koste.

 
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„Ohne dass wir dafür etwas an Gegenleistung bekommen“, wiederholt er jetzt im Gespräch mit unserer Zeitung. Wobei es weniger ums Geld gehe, sondern eher um die Zeit. Zeit, die für die Patienten fehlt, bei denen der Anteil an Senioren mehr und mehr zunimmt.

Kaum Hilfe von der KV

Macht vermisst auch ein wenig die Unterstützung der Institutionen. „Von der Kassenärztlichen Vereinigung existieren nur indirekte Hinweise, gezielte Handlungsanweisungen und Vordrucke eher nicht.“ Mehr biete da schon der Hausärzteverband auf seiner Internetseite. Doch unabhängig davon seien gewisse Auflagen zu erfüllen. „Wir brauchen zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten in der Praxis“, so Macht. Und die Patienten müssten informiert werden, was sich da so tut auf diesem Gebiet. Dazu werde man einen Aushang erstellen, in dem nachzulesen ist, wie mit ihren Daten umgegangen wird, wo sie hingeschickt werden, wer darauf Zugriff hat.

Ein Sammelblatt muss her

Die Praxis selbst werde ein Sammelblatt erarbeiten. Inhalt: Wer hat auf welche Daten Zugriff, wer geht mit ihnen wie um, wer versendet oder empfängt sie. Unabhängig davon, ob sie verschlüsselt oder unverschlüsselt sind – „das läuft ja künftig eh fast alles über einen Zahlencode, da tauchen kaum noch Namen auf, etwa dann, wenn wir etwas an ein Labor schicken“. Doch dieses Labor schalte oft ein zweites ein; wenn es um genetische Untersuchungen geht, werde oft noch eine Universität eingeschaltet, „da wird es dann schon kompliziert“.

Patienten müssen "blanco" unterschreiben

Letztlich bleibe nichts anderes übrig, als die Patienten eine Art Blanko-Formular unterschreiben zu lassen, um sich rechtlich abzusichern. Damit ändere sich praktisch nichts an den Abläufen. Es habe schon seinen Grund, warum Gedankenspiele, einen Arzt-Patienten-Vertrag ins Leben zu rufen, wieder beiseite gelegt wurden. Mit der Begründung, „dass der Patient mit dem Schritt über die Schwelle der Praxis einwilligt, dass er behandelt wird und dafür gewisse Dinge nötig sind“. Wie zum Beispiel das Blutabnehmen. Oder das Einschicken eines vom Arzt entnommenen Muttermals zur Abklärung, ob da etwas Bösartiges dahintersteckt. Alles irgendwie selbstverständlich. Aber nach den neuen EU-Richtlinien kein Selbstläufer mehr.

Gut, dass Menschen sensibilisiert werden

Denn zwangsläufig gingen die Daten von Menschen, denen in der Praxis Blut abgezapft wird, durch mehrere Hände. Wobei in der Praxis selbst natürlich die Laborkraft mehr mitbekomme als die normale Sprechstundenhilfe. Macht hofft, „dass in diesem Bereich das Ganze noch ein wenig zurückgeschraubt wird, da ist noch vieles unausgegoren“. Grundsätzlich sieht er die Verordnung aber durchaus positiv – „weil die Menschen dafür sensibilisiert werden, was mit mit ihren Daten geschieht“. Auf der anderen Seite befürchtet er eine gewisse Verunsicherung. Nicht nur bei Patienten, sondern auch im Vereinswesen und anderen Betroffenen.

Gelassenheit in Pegnitz

Durchaus gelassen betrachtet sein Pegnitzer Kollege Dr. Hubertus Lindner von der Praxis Ärzte plus das Thema. Hier hat man bereits einen Datenschutzbeauftragten. Er sieht kaum Auswirkungen für die Patienten. Lindner: „Im Prinzip sollen ja vor allem organisatorische Maßnahmen beschrieben, sollen Verzeichnisse über den Verlauf der Verarbeitung von Daten erstellt werden.“ Von Daten, die nach außen gehen. An Verrechnungsstellen, an die Krankenkassen, an Versicherungen.

Das gab es schon

„Das war ja bis jetzt eigentlich auch schon so, auch da musste schon unterschrieben, musste schon bewilligt werden seitens des Patienten“, sagt der Mediziner. Auch in Pegnitz will man seine Klientel über einen Aushang über die neue Datenschutzverordnung informieren, im Wartezimmer, im Eingangsbereich. Da könne dann jeder nachlesen, um was es geht. Doch Lindner glaubt nicht daran, dass die Patienten das vor große Rätsel stellt – „und wenn es Fragen gibt, können wir die ja jederzeit beantworten“.

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