Denn die Notbremse beziehe sich im Wesentlichen auf Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Zudem habe man nach der Gerichtsentscheidung nachjustieren und ein "juristisch ausbalanciertes Konzept" finden müssen. Für Baumärkte und Buchläden werde die Situation nun schlechter. Und das Modell "Click&Meet" bei Inzidenzen über 100, dann mit Testpflicht, sei nun eine neue Konzeption, die vertretbar sei.
Konkret muss dann entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.
Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.
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