Der Sexprozess gegen einen Unternehmer (71) hatte das Zeug zur Schlammschlacht - die wichtigsten Themen im Überblick Geld, Komplott und Staranwalt

Von Susanne Will

Achteinhalb Monate: Kein anderer Prozess hat den Vorsitzenden Richter Michael Eckstein so viel Zeit gekostet wie der gegen einen Unternehmer (71), dem vor dem Bayreuther Landgericht vorgeworfen wurde, seine zwei Enkeltöchter (heute Anfang 20), seine Tochter (heute 48), eine Freundin der Enkelinnen und seine Ex-Frau sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Nicht alle Taten konnte ihm nachgewiesen werden, er wurde am Dienstag zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Staranwalt, Geld, Komplott und Erbrechen - das waren die wichtigsten Themen des Prozesses:

Die Göttin Justizia. Foto: Arne Dedert/dpa Foto: red

Der Angeklagte: Vor Gericht stand ab September 2015 ein reicher Unternehmer, den viele im Zeugenstand als einen machtbesessenen Mann mit sexualisiertem Verhalten beschrieben.  Er wurde von Staranwalt Johann Schwenn (er vertrat auch Wettermoderator Jörg Kachelmann) verteidigt. Der Angeklagte schwieg während des ganzen Prozesses.

Nach der Werbung weiterlesen

Geld: Die Tochter des Mannes gab zu, nach den von ihr behaupteten Übergriffen Geld vom Vater angenommen zu haben. Und begründete das mit der finanziellen Abhängigkeit vom Vater.

Komplott: Alle vermeintlichen Opfer haben ein solches geschmiedet, um den Angeklagten im Gefängnis zu sehen, das war Strategie von Verteidiger Strategie. Einmal muss  sich die Tochter nach einer emotional belastenden Aussage vor Gericht übergeben. Schwenn glaubt an eine „Inszenierung“, weshalb Eckstein die Anwältin und die Gutachterin zur Kontrolle aufs Klo schickt. Als eine Enkelin davon berichtet, dass sie sich „ritzt“, war das für Schwenn ein Beleg fürs Borderline-Syndrom - solche Kranke würden besonders gerne lügen, so der Verteidiger. Die Freundin der Enkelin, deren Fall im Urteil bestätigt wurde: „Man zieht sich hier doch seelisch aus. Mich belastet am meisten, hier sitzen zu müssen und Angst zu haben, dass einem keiner glaubt.“

Alibi: Ein zentraler Punkt war die Frage: Nahm der Angeklagte an einer regelmäßigen „Knobelrunde“ am 2. Dezember 2010 mit Freunden teil? Ja, sagt das Gericht im Urteil. So hatte er in diesem Fall ein Alibi.

Haftbefehl: Am 22. Juli 2014 wurde der Mann verhaftet, am 1. Dezember kam er gegen eine hohe Kaution auf freien Fuß. Ende Oktober 2015 wurde er aufgehoben.

Weißer Ring: Die Helfer der Opferschutzorganisation standen bei Schwenn in der Kritik. Sie sollen sich am Komplott beteiligt und die Opfer beeinflusst haben. Was den irritierten Staatsanwalt später zur Aussage veranlasste: „Dann müsste man Zeugen raten, keine Gespräche mehr mit Opferschutzorganisationen zu führen.“

Nacktfotos: Im Prozess wird klar, dass der Angeklagte Fotos von Sex-Spielen mit verschiedenen Frauen im Safe aufbewahrte. Dazwischen: Fotos seiner nackten Tochter als Heranwachsende.

Gutachterin: Die Psychologin Gabriele Drexler-Meyer spielte eine zentrale Rolle. Sie hielt die Aussage einer Enkelin für wenig glaubwürdig. Jedoch kam das Gericht zu einem anderen Ergebnis.

Tagebuch: Auch an den persönlichen Aufzeichnungen der Enkeltochter („Es war so eklig, wie ich ihm einen runterholen musste“ zweifelte Verteidiger Schwenn. Das Tagebuch wird später untersucht. Ergebnis: Der Stift, mit dem das Mädchen um 2006 herum Einträge schrieb, wurde um die Zeit herum auch produziert.

Plädoyers: Staatsanwalt Daniel Götz hatte „keinen Zweifel“, dass der Unternehmer „zurecht auf der Anklagebank sitzt“. Und zu den Vorwürfen der Tochter sagte er: „Ich bin überzeugt, dass es die Übergriffe gab, aber das reicht nicht. Wir brauchen Beweise, haben sie aber nicht in erforderlichem Maß.“ Auch er forderte hinsichtlich dieser Vorwürfe einen Freispruch.