Die geschasste Erzieherin hatte gleich nach Bekanntwerden des Urteils angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Das Gericht hatte damals entschieden, dass die Diakonie Neuendettelsau den nicht angemeldeten Nebenjob trotz des langjährigen Arbeitsverhältnisses nicht dulden muss und die Erzieherin entlassen darf. Demnach endete das Dienstverhältnis zwischen Erzieherin und Diakonie Ende November 2014. Bei der Interessensabwägung sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, „dass eine Weiterbeschäftigung der Klägerin bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist“, sagte die Richterin damals.