Der große Unbekannte als Alibi

Von Manfred Scherer

Den sprichwörtlichen großen Unbekannten und eine Pinkelpause reklamiert ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis Bayreuth als Alibi für einen Kleinunfall. Die gerichtliche Aufklärung des Falles zieht sich seit Mai 2015 hin und wird am kommenden Montag in der Nacht ihren vorläufigen Höhepunkt haben: bei einem gerichtlichen Ortstermin in der Oberen Stadt in Kulmbach.

Foto: Stephan Jansen dpa/lby Foto: red

Die Tat, um die es geht, hatte für das Opfer eher geringe Folgen, nämlich 1200 Euro Blechschaden an einem BMW, der in der Oberen Stadt geparkt war. Für den 53-Jährigen, der den Unfall gebaut haben soll, hat der Fall weit gravierendere Konsequenzen. Weil der Mann keinen Führerschein mehr hatte, weil er betrunken gefahren sein soll und sich an der Unfallstelle aus dem Staub gemacht haben soll, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein, so dass der Fall nun vor der Berufungskammer des Landgerichts in Bayreuth verhandelt wird.

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Angeklagter ist angeblich nicht selbst gefahren

Das Urteil in erster Instanz beim Amtsgericht in Kulmbach fiel im März dieses Jahres – fast genau zwei Jahre, nachdem der 53-Jährige angeklagt worden war. Die angeklagte Tat selbst geschah am 12. Dezember 2014. Damals saß der Angeklagte zuerst in der Gaststätte Feuerwache, danach zechte er im Nikolaushaus weiter. Um 22.30 Uhr sahen Zeugen das Auto des Mannes aus einer Parkbucht nahe der Straße Am Schießgraben rückwärts ausparken und gegen ein anderes geparktes Auto stoßen. Und die Zeugen sahen, wie ein Mann am Steuer davonfuhr.

Schon in erster Instanz hatte der Angeklagte behauptet, nicht er habe das Auto gesteuert, sondern ein Mann, den er als Mensch ohne Fahrerlaubnis als Chauffeur angeheuert habe. Der erstinstanzliche Prozess am Kulmbacher Amtsgericht hatte auch deshalb so lange gedauert, weil Polizei und Justiz vergeblich versucht hatten, eben diesen Fahrer zu ermitteln.

Angeklagter hat Unfall angeblich nicht mitbekommen

Der aus Ostdeutschland stammende Angeklagte behauptet, er habe über einen Anwalt einen Ukrainer aus Leipzig kennengelernt, den er damals als Fahrer „getestet“ habe. Man sei herumgefahren, habe sich entschlossen, in Kulmbach einzukehren. „Ich habe ganz schön gebechert“, sagte der Angeklagte im Berufungsprozess aus. Ganz nach dem Motto „Harry, hol’ schon mal den Wagen“, will der Angeklagte aus der Feuerwache herausgegangen und dann um ein Hauseck abgebogen sein, um an einer Kulmbacher Hauswand einem zu seinem betrunkenen Zustand angemessenen dringenden Bedürfnis nachzugeben: „Als ich fertig war, trat ich wieder an die Straße. Da kam er schon angefahren. Ich stieg ein und wir fuhren zu mir nach Hause.“

Dass sein Fahrer mit dem auf ihn, den Angeklagten, zugelassenen Auto einen Unfall gebaut habe, das will der 53-Jährige nicht bemerkt haben. Und will deshalb baff gewesen sein, als nach Mitternacht Streifenbeamte der Polizeiinspektion Bayreuth-Land vor seinem Haus im östlichen Landkreis auftauchten, ihn aus dem Schlaf klingelten, ihn angesichts des Schadens an seinem Auto als Beschuldigten behandelten und ihn zur Blutentnahme ins Klinikum brachten. Fast zwei Promille erbrachte diese. Schon damals behauptete der 53-Jährige, dass „ein Bekannter“ gefahren sei. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden der Berufungskammer, Richter Werner Kahler, warum er die Identität des Chauffeurs nicht sofort preisgegeben habe, antwortete der Angeklagte: „Ich war verunsichert von der Polizei und habe dann gesagt: Ich sag’ jetzt nichts mehr.“

Terminkalender ohne Eintrag

Den Namen und die Adresse des Chauffeurs aus der Ukraine rückte der Mann jedoch erst später heraus. Samt zweier Handynummern. Das führte in der erstinstanzlichen Verhandlung zu Nachermittlungen, über die die Kulmbacher Polizei nun auch im Berufungsprozess berichtete: Der Chauffeur ist unter der angegebenen Adresse in der Ukraine nicht gemeldet. Die eine Handynummer hat keinen Anschluss, die andere gehört zu einem Mann, der sagt, er habe mit der Sache nichts zu tun.

Der Angeklagte beharrte darauf, er habe Adresse und Telefonnummer des Chauffeurs damals sogar in seinen Terminkalender eingetragen – worauf Richter Kahler den Angeklagten in Begleitung einer Polizistin nach Hause schickte, um den Kalender zu holen. Die Überprüfung des Kalenders im Gerichtssaal ergab: kein Eintrag.

Test der Sichtverhältnisse

Ist also die Einlassung des Angeklagten als Schutzbehauptung widerlegt? Nicht ganz, denn: Es gilt, noch Zeugenaussagen zu überprüfen, die den Angeklagten damals möglicherweise am Steuer des Unfallautos sitzen sahen.

Verteidiger Jürgen Koch will das unter echten Bedingungen überprüfen. Deshalb wird bei dem Ortstermin des Gerichts am Montag ab 23 Uhr in der Oberen Stadt in Kulmbach getestet, wie die Sichtverhältnisse an der Unfallstelle sind.