Demo genehmigt "Der III. Weg" darf am Samstag marschieren

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Hat sich am Samstag in Bamberg angemeldet: die Kleinstpartei Der III. Weg Foto: Archiv Quelle: Unbekannt

BAMBERG. Der Aufmarsch soll mitten durch die Bamberger Innenstadt führen. So will die laut Verfassungsschutz rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ den 15. Februar heuer begehen und damit dem 75. Jahrestag des Luftangriffs auf Dresden gedenken. Mit einem Verbot hatte die Stadt Bamberg versucht, die Veranstaltung verhindern. Dagegen klagten die Organisatoren jedoch vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth - mit Erfolg.

 
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"Gegenüber Rechtsextremen gibt es in Bamberg null Toleranz", erklärte Bambergs Oberbürgermeister, Andreas Starke, und kündigte so – nach Bekanntwerden der Pläne der Rechtsextremisten - im sozialen Netzwerk Facebook ein städtisches Verbot der Veranstaltung an. Gleichzeitig rief er die Oberfranken dazu auf, mit einem "Fest der Demokratie" in der Innenstadt Flagge gegen die Rechtsextremen zu zeigen. Nach Willen der Stadt solle es an diesem Tag nur demokratische und friedliche Aktionen geben. Rechtsextreme Demonstrationen würden eine Gefahr für das öffentliche Leben und die Bürger darstellen. Aus diesem Grund habe er als Oberbürgermeister die Stadtverwaltung damit beauftragt, auf Verstöße gegen das Verbot mit empfindlichen Zwangsgeldern zu reagieren.

"Der Veranstalter hat einen Eilantrag gestellt über den bereits am Donnerstagabend entschieden wurde", heißt es aus dem Verwaltungsgericht Bayreuth auf Nachfrage unserer Zeitung. Die angemeldete Demonstration am Samstag dürfe demnach stattfinden. "Das Gericht hat Mängel am Verbot festgestellt", bestätigt Ulrike Siebenhaar, die Pressesprecherin der Stadt Bamberg. Aus diesem Grund habe die Stadt Bamberg umgehend reagiert und einen Versammlungsbescheid mit Auflagen erlassen. "Die Versammlung darf keine paramilitärische Wirkung haben", erklärt Siebenhaar. Das bedeutet: Trommeln und das Anzünden von Bengalo-Fackeln sind während der Veranstaltungen verboten.

"Wir hätten zwar selbst wieder Rechtsmittel gegen den Bescheid aus Bayreuth einlegen können", berichtet die Pressesprecherin. Dies hätte jedoch lediglich zu einer unnötigen Beschäftigung der Gerichte geführt. Stattdessen wolle man die Zeit bis zur Veranstaltung nun lieber nutzen, um Oberfranken auf den Aufmarsch vorzubereiten.

 

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