"Das Gerichtsurteil ist drei Jahre alt und hat keine Auswirkungen auf andere DAV-Sektionen", sagt der Geschäftsführer der DAV-Sektion Bayreuth, Ulrich Albinus, in Anlehnung an eine Stellungnahme des Gesamtvereins dazu. Schon gar nicht sei damit die DAV-Kletterhallenlandschaft in Gefahr. Wenn die Steuereinnahmen korrekt abgeführt würden, störe auch das Klettern von Nichtmitgliedern nicht den Zweck der Gemeinnützigkeit. Private Kletterhallen und vereinseigene Kletterhallen würden steuerlich gleich behandelt.