Das Bundespresseamt erklärte nun, die gerichtliche Überprüfung ermögliche, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen. Es geht in diesem Verfahren um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. "Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind."