Thema Hartz IV: Die Freiheit ist nicht grenzenlos

Von Detlef Drewes

Das Urteil könnte Europa verändern. Weil es denen, die diese Union so gerne durch Verzerrungen madig machen wollen, die Munition nimmt. Denn der Spruch der Luxemburger Richter gegen Sozialleistungsmissbrauch in der Gemeinschaft musste so kommen. Seit Jahren enthält die kritisierte Richtlinie zur Freizügigkeit eben diese Bestimmungen, die nun als Errungenschaft gefeiert werden: keine Hilfen in den ersten drei Monaten, danach ohnehin nur, wenn man zuvor gearbeitet hat. Eine Gleichstellung mit Einheimischen und deren Ansprüchen frühestens nach fünf Jahren. Das alles war längst beschlossen. Nun wurde es bestätigt.

Der Riegel gegen EU-Immigranten inklusive einer Handhabe gegen unberechtigte Forderungen nach Geldern zur Unterstützung war im Unionsrecht immer festgezurrt. Der Streit war eine Luftnummer zur Wahlkampfzeit, derer sich viele Stammtischredner nur allzu gerne bedient haben. Nun herrscht die gleiche Klarheit wie vorher – sieht man davon ab, dass Deutschland künftig jeden einzelnen Fall prüfen muss, weil ein pauschaler Ausschluss von Hartz IV nicht legal ist. Eigentlich könnten sogar die EU-Kritiker damit zufrieden sein.

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Doch das werden sie nicht, weil die Zerrbilder einer drohenden Überfremdung, die ein Ausbluten der Sozialkassen nach sich ziehen könnten, einfach zu gut in ihr Weltbild passen. Aber es gibt keinen Ausverkauf der Mitgliedstaaten. Schon bei der Abfassung der Freizügigkeitsrichtlinie, die zu den großen Errungenschaften Europas gehört, hat man Grenzen eingezogen. Dennoch zeigt dieser Richterspruch auf, dass man in einer politisch verantworteten und korrekten Diskussion Unterschiede machen muss – zwischen denen, die tatsächlich nur kommen, weil man von deutscher oder anderer Sozialhilfe besser leben kann als zu Hause, und denen, die als Arbeitnehmer dringend gebraucht werden.