„Whistleblower“, die militärische Geheimnisse aus Gewissensnot an die Presse weitergeben, brauchen künftig nicht zu fürchten, wegen „Zusammenarbeit mit dem Feind“ vor den Kadi gezerrt zu werden. Das Militärgericht schuf einen Präzedenzfall, der die Regierung davon abbringen dürfte.