Nach der endgültigen Insolvenz der Metzgerei Weiß stellt sie Kreditvergabe infrage Aures schaltet Bankenaufsicht ein

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Das Ende der Kulmbacher Traditionsmetzgerei Weiß hat ein Nachspiel. Die SPD-Landtagsabgeordnete und Vizepräsidentin Inge Aures hat jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet. Die soll einen „Verdacht auf Subventionsbetrug“ prüfen.

Die Fleischfabrik wurde versteigert. Die Firma sei schon vor der Übernahme durch ihn zahlungsunfähig gewesen, meint Thomas Weiß. Foto: Lapp Foto: red

In ihrem Schreiben an die Präsidentin der Finanzaufsichtsbehörde, meldet Aures einen „Verdacht auf Subventionsbetrug“ im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Weiß KG. Es handelt sich jedoch um keine Anzeige. Aures sagt, sie verfolge die ganze Zeit den Fall Weiß, sie möchte dem Unternehmer helfen. „Wenn ich seh', dass da Sachen sind, die nicht korrekt sind, muss das jemand prüfen“, sagt sie über die Unterlagen, die Weiß gesammelt hat. Die Unterlagen liegen auch der Kurier-Redaktion vor.

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Die KG wurde vom Vater von Thomas Weiß geführt. Dieter Weiß (77) stellte am 28. Februar 2001 einen Insolvenzantrag. Eben weil er überschuldet war, wie er dieser Zeitung sagte. Aus der Insolvenz übernahm sein Sohn Thomas (50) am 1. August 2001 die Geschäfte, musste aber 2012 ebenfalls Insolvenz anmelden. Jetzt versucht Thomas Weiß, die Vorgänge der Vergangenheit aufzuklären.

Nach einem Hochwasser im Jahr 2006, sei der Fleischwarenbetrieb in finanzielle Turbulenzen geraten. Der Wasserschaden habe zirka 65 000 Euro betragen. Wie berichtet, hatte Thomas Weiß einen Prozess gegen die Stadt Kulmbach wegen Schadensersatz in zweiter Instanz verloren.

Im Zuge dessen habe Weiß die Akten chronologisch geordnet und sich erst rückwirkend ein Bild über die gesamte finanzielle Situation des Fleischereibetriebs machen können. Aus den Akten ergebe sich, so Aures, dass die Firma Dieter Weiß KG bereits 1995 zahlungsunfähig gewesen sei. „Das heißt die Kulmbacher Bank - deren Aufsichtsratsvorsitzender Dieter Weiß selber war – hätte schon zu diesem Zeitpunkt Herrn Dieter Weiß keinerlei Kredite mehr gewähren dürfen“, schreibt Aures an die BaFin. Ende März 1994 hatte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Bank ermahnt, „die Sicherstellung der Kredite“ zu verbessern. Das „hohe latente Risikopotential“ sei abzubauen.

Trotzdem habe die Bank bei der LfA Förderbank Bayern und der Bürgschaftsbank für Mittelständler, der KGG-Bayern, Kredite beantragt – und bekommen. Im Dezember 1996 sei der KGG-Vertrag der Kulmbacher Bank vorgelegt worden und den Söhnen Thomas und Hans-Dieter Weiß eine Bürgschaft auferlegt worden. Die Bürgen und die Kreditgeber seien „nicht über die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers informiert und in Kenntnis gesetzt“ worden, schreibt Aures. Und das behauptet auch Thomas Weiß, der Ende Januar diesen Jahres bereits die Bürgschaftsbank Bayern vergeblich um eine Prüfung gebeten hatte.

In dieser Sache hat Thomas Weiß allerdings bereits vier Gerichtsverfahren gegen die Kulmbacher Bank angestrengt, in der seine Darstellungen nicht bestätigt wurden. „Es gab verschiedene Versuche, das aufzuarbeiten, aber Weiß bekam nie recht“, sagt ein am Verfahren Beteiligter. Es habe „auf beiden Seiten sicher falsche Entscheidungen“ gegeben, heißt es weiter, mit denen auch beide Seiten leben müssten.

Die BaFin beaufsichtigt rund 1800 Banken und 700 Finanzdienstleistungsinstitute und nimmt Beschwerden entgegen. „Bei jeder Bank geht auch mal etwas schief“, heißt es dort. Und nicht für jeden Fehler sei die BaFin zuständig. Welche Folgen die Meldung an die BaFin hat, ist nicht abzusehen. „Abwarten“, sagt Aures. Straf- und zivilrechtlich rechnet keiner der Beteiligten mit Folgen.