Der Prozess gegen Petry hatte am Montag am Dresdner Landgericht begonnen. Wegen des erwarteten großen Andrangs war man auf den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichtes ausgewichen, der eigens für Verfahren gegen Terroristen und Schwerkriminelle hergerichtet wurde. Das stieß allgemein auf Befremden. Petry wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Sie selbst hatte später einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei einer Verurteilung wegen Meineids droht ihr die Aberkennung ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.