Corona-Test ja oder nein? Verwirrung um Grüngutabfälle

Frank Heidler
„Bei der Anlieferung von Grünabfällen wird kein Coronatest verlangt, denn es handelt sich hierbei um eine systemrelevante Abfallentsorgung“, teilt das Landratsamt Bayreuth mit. Foto:  

Offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird bei der Anlieferung von Grünabfällen auf heimischen Kompostieranlagen und in Wertstoffhöfen

 
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Pegnitz - Offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird bei der Anlieferung von Grünabfällen auf heimischen Kompostieranlagen und in Wertstoffhöfen. Während am Montag der Vorwoche auf der Kompostieranlage Pegnitz nur mit Maske angeliefert werden durfte, ebenso am Donnerstag auf dem Wertstoffhof in Pegnitz, sah es am Freitag auf der Kompostieranlage anders aus.

Dort wurde dann bei einem privaten Grüngutanlieferer ein negatives Testergebnis gefordert. Der Mann hatte aber keinen solchen Test absolviert und musste trotz augenscheinlich leerer Kompostieranlage wieder unverrichteter Dinge abziehen.

Zur Klarstellung für Anbieter und Nutzer stellte jetzt die Bayreuther Landkreis-Sprecherin Karen Görner-Gütling klar: „Bei der Anlieferung von Grünabfällen wird kein Coronatest verlangt, denn es handelt sich hierbei um eine systemrelevante Abfallentsorgung.“

Vorschrift für beide Anlagen

Diese gelte sowohl für die von Veolia betriebene Kompostieranlage, als auch für den an jedem Donnerstag geöffneten Pegnitzer Wertstoffhof. Bei dem, um die Verwirrung für Außenstehende komplett zu machen, neben Papiergut-Container und Elektroabfall auch ein solcher für Grüngutabfälle steht.

Ganz anders die Situation, wenn man in Pegnitz etwas abholen, also kaufen will. Wie beispielsweise Komposterde oder Rindenmulch. Die Kreissprecherin weiter: „Beim Verkauf von Kompost und Erdenmischungen auf Kompostierungsanlagen gelten ab dem 12. April die gleichen Regelungen wie in sonstigen Geschäften des Einzelhandels.“ Als Beispiel nannte Görner-Gütling Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen und Baumärkte. Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 seien Terminshopping-Angebote, im Volksmund „Click & Meet“, zulässig. Nur für die Abgabe von Grünzeug gibt es in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Nürnberger Land ähnliche Regelungen.

In keinem der beiden Landkreise werden separate Kompostieranlagen unterhalten. Wie Rolf List für den Landkreis Nürnberger Land erklärt, brauchen Anlieferer auf den großen Wertstoffhöfen in Neunkirchen am Sand und Altdorf zwar kein Testergebnis. Wohl aber einen vorher online gebuchten Termin. „So sollen Wartezeiten mit Ansteckungsgefahren vermieden werden“, sagt List.

Ganz so kompliziert ist es in der zum Landkreis Nürnberger Land gehörenden Marktgemeinde Neuhaus/Pegnitz aber nicht. Dort gelten die ganz normalen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes. Jeweils Samstagvormittag und zwei Stunden am Mittwochnachmittag. Also kein Test.

Für den Wertstoffhof Auerbach erklärte Landkreissprecherin Christine Hollederer zu einer eventuell geforderten Testpflicht: „Jetzt erstmal nicht.“ Sie fügte aber mit Blick auf die Erfahrungen während der über einjährigen Corona-Pandemie hinzu: „Die Dinge ändern sich manchmal sehr schnell.“

Insgesamt betreibe der Landkreis Amberg-Sulzbach in jeder Gemeinde einen Wertstoffhof, an dem auch Grüngutabfälle abgegeben werden könnten. In Auerbach ist dieser an drei Tagen pro Woche geöffnet: am Dienstag, Freitag und Samstag.

Immerhin eine Gemeinsamkeit gilt für alle Kompostieranlagen und Wertstoffhöfe: Überall gilt FFP2-Maskenpflicht und das Einhalten von Mindestabständen.

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