Alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen bleiben. So beispielsweise Saunen, Spielhallen, Büchereien, Clubs, Bars, Sporthallen und Vereinsheime.
Speiselokale und Kantinen können ab Mittwoch bis zum 30. März nur noch von 6 Uhr bis 15 Uhr geöffnet werden, der Mindestabstand der Gäste muss dabei aber mindestens 1,5 Meter betragen, und auch die Anzahl der Personen in einem Raum ist während dieser Zeit auf maximal 30 beschränkt.
Auch für den Einzelhandel wird es große Einschränkungen geben. Ausnahmen bildet der Versorgungsbereich. Das betrifft den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker und Filialen der Deutschen Post AG. Auch Geschäfte für Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel werden geöffnet bleiben.
Auch neue Ladenschlusszeiten gelten während der Krise: werktags können die Geschäfte, die geöffnet bleiben dürfen, bis 22 Uhr ihre Waren anbieten, sonntags dürfen diese Läden von 12 Uhr bis 18 Uhr aufmachen. Wirtschaftliche Betriebe werden, soweit möglich, ihre Arbeit nicht einstellen.
Auch der Öffentliche Personennahverkehr wird bestehen bleiben, teilt das Rathaus mit.
Eine finanzielle Unterstützung für betroffene Gewerbetreibende wurde durch die Bayerische Staatsregierung in Höhe von rund zehn Milliarden Euro festgelegt.
„Wir brauchen zwar nicht in Panik zu verfallen“, betont Oberbürgermeister Schramm, „aber wir stehen hier vor einer derartig großen Herausforderung, die Solidarität von allen erfordert“. Die Bevölkerung kann sich, wie die Stadt Kulmbach rät, jederzeit unter der extra eingerichteten Homepage des Ministeriums für Gesundheit und Pflege unter folgenden Link informieren: stmgp.bayern.de/ vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern.