Corona-Krise Die Sache mit dem Besuch beim Partner

Die Zeit in Corona-Isolation ist wohl der denkbar schlechteste Zeitpunkt für grundsätzliche Partnerschafts-Debatten. Experten raten zu humorvoller Toleranz. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn Foto: Christiana Swann

Das Kontaktverbot im Zeichen der Corona-Krise hat viele Auswirkungen. So ruft ein Leser an und schildert seinen Fall: "Ich habe eine Freundin, die wohnt 40 Kilometer von hier. Wir sind Lebenspartner, sind beide verwitwet und haben uns vor ein paar Jahren zusammengetan." Ist der gegenseitige Besuch erlaubt?

 
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Allerdings leben wir nicht gemeinsam in einer Wohnung, sondern jeder hat seine eigene Wohnung behalten." Nun möchte der Mann, er ist schon Rentner, seine Freundin besuchen. "Darf ich das überhaupt?"

Einen Lebenspartner, mit dem man nicht verheiratet ist, darf man natürlich besuchen. "Ja, das ist erlaubt", schreibt dazu das bayerische Innenministerium auf seiner Internetseite. Dabei sei die Zeitdauer des Besuches auch zeitlich nicht beschränkt. Der Besuch könne natürlich auch mehrere Tage dauern. Wenn man nahe zusammen wohnt, ist auch ein gemeinsamer Spaziergang mit dem Lebenspartner möglich. "Ganz generell gilt natürlich weiterhin, dass jeder angehalten ist, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Insbesondere wenn ältere Personen oder sonstige Personen einer Risikogruppe im Haushalt leben, sind aus eigener sozialer Verantwortung physische Kontakte zu vermeiden", so das Ministerium.

Völlig anders sieht es aus, wenn man "Freunde" einladen oder besuchen möchte. "Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", schreibt das Ministerium. "Deswegen ist dies leider nicht möglich. Man darf auch keine Freunde zu sich einladen oder sich gemeinsam zum Sport verabreden."

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