Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen demnach in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie beispielsweise Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird laut Bund-Länder-Beschluss eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen "dringlich empfohlen". Ob und wie dies in Bayern konkret umgesetzt wird, muss das Kabinett noch entscheiden.