Nun gibt es eine erste Strafanzeige: Wie Leitender Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer bestätigt, ist bei der Staatsanwaltschaft Weiden ein Strafantrag wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen unbekannt eingegangen. Der Anzeigenerstatter hat das Schreiben auch an "Oberpfalz-Medien" gesendet. Darin begründet er, warum das Starkbierfest nicht mehr hätte veranstaltet werden dürfen.