Corona-Fälle Landkreis Kulmbach überschreitet den kritischen Wert

KULMBACH - 41 Neuinfektionen binnen sieben Tagen: Das zwingt die Behörden, Regeln zu erlassen. Etliche Lockerungen müssen bis auf Weiteres wieder weichen.

 
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Kulmbach - Die Befürchtungen, die der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner bereits in den vergangenen Tagen geäußert hatte, sind eingetreten.Kulmbach hat den kritischen Wert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz am Dienstag deutlich überschritten. Der Wert liegt, Stand Dienstag 16.20 Uhr, bei 54,56. 41 Menschen aus dem Landkreis sind innerhalb der vergangenen Tage positiv getestet worden, allein am Dienstag sind bis zum späten Nachmittag sieben weitere Fälle hinzugekommen. Insgesamt verzeichnet der Landkreis damit seit Ausbruch der Pandemie 298 Fälle. 246 gelten als genesen, elf Todesopfer in Zusammenhang mit Corona waren bislang zu beklagen. Fast unglaublich mute es da an, wie der Landrat sagte, dass Kulmbach vor nur einer Woche als einzige von 96 Gebietskörperschaften in ganz Bayern noch eine Inzidenzzahl von Null aufgewiesen hatte. "So schnell kann das gehen", kommentierte Söllner.

Sportler nehmen es hin

"Ich habe viel Verständnis für alle, die spielen wollen, aber die Gesundheit geht vor." So kommentiert der Kulmbacher Kreisvorsitzende des BLSV, Lothar Seyfferth, die Möglichkeit, dass in Kulmbach am kommenden Wochenende nicht Fußball gespielt wird. Noch ist nichts entschieden. Das soll erst in den kommenden Tagen geschehen. Für Seyfferth ist jetzt schon klar: "Der Sport befolgt die Regeln, die erlassen werden." Angesichts der Entwicklung habe er schon befürchtet, dass sich das Ausbruchsgeschehen in Kulmbach auch auf den Sport auswirken werde.

Das Ausbruchsgeschehen hat weitreichende Auswirkungen: An der Kulmbacher Realschule ist nach einer 8. und zwei 10. Klassen nun auch noch eine 7. Klasse in Quarantäne geschickt worden. Das gilt auch für eine Klasse der Kulmbacher Berufsschule. Rund 150 Schüler und etwa 20 Lehrer befinden sich nach Angaben der Leiterin des Kulmbacher Gesundheitsamts, Dr. Camelia Fiedler, nun in Quarantäne. Von einem positiven Fall betroffen ist auch eine 13. Klasse der FOS/BOS. Die Zahl der Menschen, die insgesamt im Landkreis als Kontaktpersonen vorerst zu Hause bleiben müssen, wird mit mehr als 400 angegeben. Weitere 220 Testergebnisse von Bürgern aus dem Landkreis stehen nach Angaben der Gesundheitsamtschefin noch aus. Nachdem es sich dabei vorwiegend um Kontaktpersonen handelt, rechnen die Behörden auch in den kommenden Tagen mit weiteren Fällen.

Ein großer Teil des Ausbruchsgeschehens lässt sich auf eine einzige private Geburtagsfete junger Leute zurückführen und hat auch Auswirkungen auf Schulen in den Landkreisen Kronach und Lichtenfels, wo deswegen weitere Schulklassen und Lehrer vorübergehend in Quarantäne geschickt werden mussten. Allein zwölf Fälle können nach Behördenangaben dem einen Indexfall zugeordnet werden, wegen dem Hunderte von Schülern und zahlreiche Lehrer in drei Landkreisen nun 14 Tage zu Hause bleiben müssen.

Bei zwei der am Dienstag neu festgestellten Fälle handelt es sich um Reiserückkehrer aus Kroatien. Sie haben sich, wie Dr. Camelia Fiedler erklärte, unabhängig voneinander infiziert und hatten sich in einer Region im Urlaubsland aufgehalten, das nicht als Risikogebiet gilt.

Schließlich hat ein weiterer positiver Fall in der Stadt Kulmbach zwei katholische Kirchengemeinden vorerst weitgehend lahmgelegt. Nach einer Pfarrgemeinderatssitzung, an der auch verschiedene Geistliche teilgenommen hatten, befinden sich jetzt auch aus diesem Indexfall zahlreiche Menschen in Quarantäne. Bei Testungen unter Mitgliedern eines Kirchenchors, in dem die Pfarrgemeinderätin singt, wurden zwei weitere positive Fälle entdeckt. Die Kirchengemeinden sind jetzt dabei, für ihre Gottesdienste, darunter auch Kommunionfeiern, Personal zu finden.

Das Freizeitverhalten der Menschen ist nach Angaben aus dem Kulmbacher Landratsamt verantwortlich für die zahlreichen Infektionen, die nun das Leben aller Kulmbacher Bürger berühren. Von einem zweiten Lockdown sei man zwar noch weit entfernt, aber man habe zwingend verpflichtende Maßnahmen ergreifen müssen, um das Ausbruchsgeschehen wieder zu begrenzen, erklärte Landrat Söllner.

Oliver Hempfling, Chef der Koordinierungsgruppe Corona am Landratsamt, ergänzt, dass es mit dem Überschreiten des Inzidenzwerts von 50 nicht mehr mit Empfehlungen allein getan sein kann. "Jetzt müssen wir auch juristisch vorgehen." Bis zu 25 000 Euro drohen, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält.

Das gilt nun für Schulen: Für den Landkreis Kulmbach gilt aufgrund des Ausbruchsgeschehens nun die Stufe 3 des bayerischen Rahmenhygieneplans. Die Maskenpflicht auch im Unterricht wird für die Jahrgangsstufen ab der 5. Klasse nun bis auf Weiteres verlängert, informiert Schulamtsleiter Michael Hack. Und auch die Grundschüler, die bislang von der Maske im Unterricht befreit waren, müssen nun für mindestens eine Woche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sportunterricht ist nur möglich, wenn dabei eine Maske getragen werden kann. Für den Musikunterricht wurden die Abstände von mindestens zwei auf 2,5 Meter vergrößert. Schüler, die einen Schnupfen hatten, konnten bislang am Unterricht teilnehmen. Vorerst gilt jetzt: Solche Schüler müssen zu Hause bleiben und dürfen erst wieder in die Schule, wenn sie entweder ein ärztliches Attest oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Sollte sich die Zahl der Infektionen weiter erhöhen und damit auch noch mehr in die Schulen ausstrahlen, wäre die nächste Stufe, dass Klassen wieder geteilt werden müssen und damit Unterricht in der Schule nur noch in "Schichten" stattfinden kann.

Das ändert sich an Kindertagesstätten: Personal in allen Kitas des Landkreises muss nun den ganzen Tag über verpflichtend eine Maske tragen. Die Kinder werden in feste Gruppen eingeteilt, die untereinander keine Berührung haben sollen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Auch in allen Kitas im Landkreis gilt nun vorerst die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans.

Keine Einschränkungen für Gottesdienste: Konfirmations- und Kommunionfeiern können, was das kirchliche Geschehen angeht, nach den bislang bereits geltenden Hygieneregeln stattfinden. Die anschließenden Familienfeiern allerdings (siehe gesonderten Test über die Allgemeinverfügung) unterliegen Einschränkungen.

 

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