Corona beeinträchtigt auch hier den Ablauf Meiste Kontakte per Telefon

Frank Heidler
  Foto: Archiv: Klaus Trenz

Wie das Pegnitzer Jobcenter in der Pandemie die Verbindung zu den Kunden hält

 
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Pegnitz - Dieser Jahrestag wird nicht gefeiert: Seit dem Lockdown, der im Jobcenter 2020 am 18. März begann, also vor genau einem Jahr, hat sich der Arbeitsalltag der Mitarbeiter, aber auch der Kunden, „deutlich verändert“. Das erklärte der Geschäftsführer des Pegnitzer Jobcenters, Andreas Karl.

„In der Vor-Coronazeit war während der normalen Öffnungszeiten eine persönliche Vorsprache auch ohne Termin möglich“, erläuterte der Job-Experte. Das Abgeben eines Leistungsantrags und das Gespräch bei den Arbeitsvermittlern erfolgte mit einem persönlichen Termin.

Karl zieht einen Vergleich: „Seit Beginn des Lockdowns, abgesehen von einer kurzen Zeit im letzten Sommer, ist eine persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle nur noch im Ausnahmefall möglich.“

Kommunikation am Telefon oder online

Die Kommunikation mit den Kunden erfolge aktuell „überwiegend am Telefon, online oder auch schriftlich“.

Oberste Prämisse sei auch in Zeiten der Pandemie „die schnelle Bearbeitung der Leistungsanträge der Kunden, damit der Lebensunterhalt sichergestellt ist“. Der Geschäftsführer rechnet vor: „Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Arbeitslosengeld 2 beträgt momentan fünf Arbeitstage.“ Dieser Wert entspricht ungefähr auch der Bearbeitungsdauer vor dem Lockdown.

Überraschenderweise gelinge die Kommunikation mit den Kunden „auch weiterhin relativ problemlos“. Dies liege vor allem an der laut eigener Einschätzung „sehr guten telefonischen Erreichbarkeit“. Rund 70 Prozent der Anrufe erreichten den Mitarbeiter sofort. „Die anderen landen auf einem Anrufbeantworter und der Kunde bekommt zeitnah einen Rückruf.“ Insgesamt fehle den Mitarbeitern des Jobcenters aber schon der persönliche Kontakt zu den Kunden, „besonders im Vermittlungsbereich“.

Zur Lösung der Problemstellungen der Kunden seien „oft längere und intensive Gespräche notwendig, dies gelingt in einem persönlichen Gespräch einfach besser“. Von daher wünschen sie sich möglichst bald im Vermittlungsbereich auch den „persönlichen Kontakt“ mit den Kunden zurück. Andreas Karl kündigt an: „Sobald die Inzidenzwerte es zulassen, wollen wir wieder persönliche Beratungsgespräche anbieten.“

Zum Schutz der Mitarbeiter sind mittlerweile alle Beratungszimmer mit Trennwand und Desinfektionsmitteln ausgestattet. Auch das Tragen einer FFP 2-Maske beim persönlichen Kontakt sei „zumindest in absehbarer Zeit“ noch verpflichtend.

Ansonsten habe natürlich auch im Jobcenter das Thema „Homeoffice“ an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile arbeiten regelmäßig die Hälfte der Mitarbeiter im Homeoffice. Persönliche Besprechungen sind von Besprechungen per Skype abgelöst worden.

Insgesamt habe das Thema Digitalisierung während Corona „rasant an Tempo zugenommen“. Viele Kunden stellen den Antrag auf Arbeitslosengeld mittlerweile online. Diese Entwicklung war „vor einem Jahr in dieser Form nicht für möglich gehalten“ worden. Das Thema soll sich auch in Zukunft weiter entwickeln. Bundesweit gibt es bereits jetzt Pilot-Jobcenter, in denen eine Kommunikation per Videoberatung erprobt wird.

Zu Beginn des Lockdowns im letzten März haben sich die Antragszahlen im südlichen Landkreis im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Nach einer Normalisierung im Sommer 2020 lagen die Zugangszahlen im Februar 2021 „wiederum circa 40 Prozent über dem Vorjahr“.

Vermehrt hätten in den vergangenen Monaten Solo-Selbstständige, Bezieher von Kurzarbeitergeld und Kunden, bei denen der Bezug von Arbeitslosengeld 1 geendet habe, einen Antrag gestellt. Und noch eine Erfahrung machen die Berater: „In Zeiten des Lockdowns sind die Integrationschancen unserer Kunden deutlich erschwert, viele Betriebe warten die weitere Entwicklung ab.“ Exemplarisch nannte Karl hier den Bereich Gastronomie in der Fränkischen Schweiz.

Aktuell würden für Neuantragstellungen auf Arbeitslosengeld 2 vorerst noch bis zum Jahresende „vereinfachte Regelungen“ gelten. Dies betreffe momentan vor allem die Vermögensprüfung. Vermögen bis zu 60 000 Euro blieben im vereinfachten Verfahren anrechnungsfrei. Die Zahlen im südlichen Landkreis entsprächen in etwa auch den Zahlen im restlichen Landkreis Bayreuth.

Aktuell betreut das Jobcenter im Landkreis 1345 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Davon sind 387 in der Geschäftsstelle Pegnitz, die den südlichen Landkreis Bayreuth umfasst.

Dabei komme es laut Andreas Karl, Geschäftsführer des Pegnitzer Jobcenters, zu den unterschiedlichsten Fallkonstellationen. „Wir haben Leistungsbezieher, die über keinerlei eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen.“ Rund ein Drittel der Kunden hätten aber zum Beispiel auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit dieser könnten sie ihren Lebensunterhalt aber nicht komplett bestreiten.

Aktuell beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 446 Euro pro Monat. Plus die „angemessenen Kosten“ für eine Unterkunft. Pro weitere Person im Haushalt gibt es dann noch weitere Freibeträge.

Der Geschäftsführer nannte ein Beispiel: „Bei einer Familie mit zwei Kindern im Alter von sieben und zehn Jahren beträgt der Regelsatz 1420 Euro plus die Kosten einer angemessenen Wohnung.“ Liege das Gesamteinkommen der Familie inklusive Kindergeld darunter und sei „kein nennenswertes Vermögen vorhanden“, dann liege Hilfebedürftigkeit vor.

In der Arbeitsagentur werden dagegen alle arbeitssuchenden Kunden betreut, die nicht bedürftig sind. Im Jobcenter in Pegnitz am Kleinen Johannes kümmern sich zehn Mitarbeiter um die Anliegen der Kunden.

Unter den Mitarbeitern sind sowohl Experten für das Thema Antragstellung und Leistungsgewährung, als auch für den Bereich Integration und Arbeitsvermittlung.

Das Jobcenter Bayreuth Land betreut alle hilfebedürftigen Leistungsberechtigten des Landkreises Bayreuth, die sich im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 65 Jahren befinden. Kunden des Jobcenters müssen also hilfebedürftig sein. Karl wörtlich: „Das heißt, unsere Kunden können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen.“

Im gleichen Haus wie das Jobcenter ist auch die Arbeitsagentur untergebracht. fh

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