2006: Das Landgericht Oldenburg verurteilt Högel wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof kippt das Urteil.
Juni 2008: Im Revisionsprozess verurteilt ihn das Landgericht Oldenburg zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Mordversuchs.
September 2014: Högel steht erneut vor Gericht, diesmal wegen fünf Verdachtsfällen. Es gibt jedoch Hinweise, dass er weit mehr Patienten auf dem Gewissen hat.
November 2014: Eine Sonderkommission der Polizei geht mehr als 200 Verdachtsfällen an den beiden Kliniken nach und lässt die Leichen von früheren Patienten exhumieren, um diese auf Rückstände von Medikamenten zu untersuchen.
26. Februar 2015: Das Landgericht Oldenburg verurteilt Högel wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an Patienten in Delmenhorst zu lebenslanger Haft.
28. August 2017: Die Sonderkommission beendet ihre Ermittlungen. Sie geht von der größten Mordserie in der deutschen Nachkriegsgeschichte aus.
30. Oktober 2018: Beginn des Prozesses um den Tod von 100 Patienten.
12. Dezember 2018: Högel räumt 43 der ihm zu Last gelegten Taten ein, 5 bestreitet er. An die übrigen kann er sich nicht erinnern. Er schließt aber nicht aus, diese Patienten getötet zu haben.
25. April 2019: Der psychiatrische Gutachter Henning Saß hält Högel für schuldfähig, attestiert ihm aber auffällige Persönlichkeitsstörungen.
16. Mai 2019: Die Staatsanwaltschaft fordert für Högel wegen 97 Morden eine lebenslange Haftstrafe und beantragt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Nur in 3 der insgesamt 100 Fälle sieht die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Beweise.
5. Juni 2019: Högel entschuldigt sich in seinem letzten Wort bei den Angehörigen der Opfer: "Bei jedem Einzelnen möchte ich mich aufrichtig für all das, was ich Ihnen über Jahre angetan habe, entschuldigen." Die Verteidigung fordert in 31 Fällen Freispruch. In 55 Fällen plädiert sie auf Mord und in 14 auf versuchten Mord. Als Strafmaß fordert sie lebenslange Haft.
6. Juni 2019: Am 24. Verhandlungstag verurteilt das Landgericht Oldenburg Niels Högel wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft. Zugleich stellt die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest.