Chauffeur bleibt ein Phantom

Von Manfred Scherer

Die Geschichte vom Chauffeur aus der Ukraine hielt der Überprüfung nicht stand: Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat die Berufung eines 53-jährigen Unfallfahrers aus dem Landkreis verworfen. Es bleibt somit bei erstinstanzlichen Urteil des Kulmbacher Amtsgerichts vom März 2017. Das hatte dem Mann zehn Monate Freiheitsstrafe aufgebrummt – ohne Bewährung.

Foto: Britta Pedersen dpa/lbn Foto: red

Dass die Berufungskammer unter Vorsitz von Werner Kahler nach acht Verhandlungstagen einen Schlussstrich unter den Fall gezogen hat, bestätigte Gerichtssprecher Clemens Haseloff auf Anfrage. Den Fall an sich gibt es schon seit über drei Jahren: Am 12. Dezember 2014 gegen 23 Uhr sah ein junger Mann Kulmbacher in der Straße Schießgraben, wie ein ausparkendes Auto einen an Straßenseite gegenüber geparkten Wagen rammte und wegfuhr.

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Weil der Zeuge sich das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs merkte, konnte die Polizei schnell den mutmaßlichen Fahrer ermitteln: einen 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Bayreuth, der Streifenpolizisten betrunken die Haustüre öffnete. Die Überprüfung ergab: Der 53-Jährige ist einschlägig vorbestraft, er hat keine Fahrerlaubnis mehr. Und er hatte etwa 1,58 Promille intus, eine Alkoholisierung, zu der der Gerichtsgutachter später sagte: „Ausparkfehler sind typische Alkoholfehler.“

Doch diesmal, so sagte er, ist er nicht gefahren: Ja, er sei am 12. Dezember in der Gaststätte Feuerwache gewesen. Ja, er habe gezecht – und zwar guten Gewissens. Denn er habe an jenem Abend als Führerscheinloser einen Chauffeur gehabt. Und er benannte einen Mann, der aus der Ukraine sein soll, als Fahrer für den 12. Dezember.

Der Ukrainer jedoch blieb unauffindbar. Adressermittlungen der Polizei im Ausland liefen ins Leere. Dagegen belasteten zwei Augenzeugen, die den Fahrer des Unfallautos gesehen hatten, den Angeklagten aus dem Landkreis: Sie erkannten ihn wieder. Um den Wert dieser Zeugenaussagen festzustellen, ordnete der Gerichtsvorsitzende Kahler Ende September 2017 des Nachts einen Ortstermin des Gerichts an Ort und Stelle in Kulmbach an. Das Ergebnis: Bei der am Unfallort gegebenen Straßenbeleuchtung ist es möglich, das Gesicht eines in einem Auto sitzenden Menschen zu erkennen.

Auch der letzte Trumpf des Angeklagten, der zuletzt einen Zeugen benannte, der ihm den ukrainischen Chauffeur vermittelt haben soll, stach nicht. Der Zeuge sagte aus, dies könne sein, könne aber auch nicht sein.

Zu wenig Entlastung im Vergleich zu den Augenzeugen vom Unfallort, befand das Gericht.