Bye bye Britain Was kommt nach dem Brexit?

red

LONDON. Am 31. Januar ist es soweit. Das Vereinigte Königreich verlässt die EU. Aber was hat das für Auswirkungen auf die Verbraucher in Deutschland? Das Europäische Verbraucherzentrum klärt auf:

 
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Einreisebestimmungen ändern sich

Während der Übergangsphase vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2020 ändern sich die Einreisebestimmungen. Für EU-Bürger reicht in diesem Zeitraum ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Im Laufe des Jahres 2021 werden Personalausweise aber nicht mehr anerkannt. Dann wird zur Einreise ein gültiger Reisepass erforderlich. Eine Visumspflicht für Kurzzeitaufenthalte von bis zu 3 Monaten ist für EU-Bürger bislang nicht vorgesehen.

Fahrgastrechte bleiben wie bisher

Die europäischen Fahrgastrechte bleiben dagegen unangetastet.

So gelten zum einen die Bahngastrechte für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach Großbritannien sowie umgekehrt und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Dabei macht es keinen Unterschied ob das Unternehmen seinen Sitz im Königreich oder der EU hat. Zugreisende können also auch weiterhin bei einer Verspätung ab 120 Minuten die Hälfte des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es ein Viertel. Wer mit dem Eurostar fährt, kann auch weiterhin seine Ansprüche geltend machen.

Bei den Busgastrechten können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich gegebenenfalls zum Abfahrtsort zurückbringen lassen oder einen Ersatzverkehrsmittel nutzen.

Fährpassagiere haben auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, falls sich die Fahrt um 2 Stunden verzögert. Das gilt aber nur bei einer geplanten Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden.

Noch unklar

Die Fluggastrechte bleiben während der Übergangsphase erhalten. Danach wird verhandelt. Laut der britischen Regierung gelten die Fluggastrechte selbst bei keinem Deal weiter. Das gilt für Flüge, die im Königreich starten und für die, die im Königreich starten und in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Auch Gäste von Flügen, die in der EU starten und im Königreich landen, falls die Airline ihren Sitz in der EU hat, behalten ihre Rechte.

Es bleibt auch ungewiss, ob die EU-Führerscheine nach der Übergangsphase anerkannt werden. Dasselbe gilt für die medizinische Versorgung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Ein letztes Fragezeichen bleibt, ob möglichen Roaming-Gebühren wieder eingeführt werden. Allerdings gäbe es, so ein Vodafone-Sprecher, derzeit keine Anzeichen dafür, dass Großbritannien aus den europäischen Roaming-Regelungen aussteigen möchte. Das könnte sich allerdings noch ändern.


Hier gibt es weitere Informationen zum Brexit:

Europäisches Verbraucherzentrum www.evz.de