Zwei Männer sind vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Erlaubnis zum Kauf des Medikaments Natrium-Pentobarbital zum Suizid zu erlangen. Das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Verbot sei mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig. Es gebe andere Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden.