Bundesverwaltungsgericht Küken schreddern darf vorerst weitergehen

Markus Roider
 Quelle: Unbekannt

LEPIZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag das Urteil über die Rechtmäßigkeit des massenhaften Kükenschredderns verkündet. Brutbetriebe dürfen männliche Küken demnach weiterhin kurz nach der Geburt töten. Das Tierschutzgesetz wird damit hintergangen.

 
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Es handelt sich laut einem Sprecher des Gerichts jedoch nur um eine Übergangserlaubnis. Das wirtschaftliche Interesse der Zuchtbetriebe sei im Sinne des Tierschutzgesetzes kein vernünftiger Grund, der das Töten männlicher Küken rechtfertige, urteilten die Richter. Weil aber Forscher bereits ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelten, die das Töten der männlichen Küken unnötig machen, bleibe man bei der bisherigen Praxis.

Die Verbraucherzentralen begrüßen bereits das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Somit werde das sinnlose Töten der männlichen Küken “endlich ein Ende finden”, sagte beispielsweise ein Sprecher in Bremen. Tierschützern geht das zu langsam, weil nun weiterhin geschreddert werden darf, bis das Geschlechtsbestimmungsverfahren erprobt ist. Und auch dann sei unklar, ob der Embryo Schmerzen dabei verspüre.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.