Es handelt sich laut einem Sprecher des Gerichts jedoch nur um eine Übergangserlaubnis. Das wirtschaftliche Interesse der Zuchtbetriebe sei im Sinne des Tierschutzgesetzes kein vernünftiger Grund, der das Töten männlicher Küken rechtfertige, urteilten die Richter. Weil aber Forscher bereits ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelten, die das Töten der männlichen Küken unnötig machen, bleibe man bei der bisherigen Praxis.