Die Organisation beruft sich in ihren Berechnungen auf die Selbstauskünfte der Politiker. Allerdings müssen die Abgeordneten die Höhe ihrer Nebeneinnahmen nicht auf den Euro genau, sondern nur in bestimmten Stufen angeben. Die unterste umfasst etwa den Bereich von 1000 bis 3500 Euro, die zehnte und höchste Stufe Einnahmen ab 250.000 Euro - ohne Obergrenze.