Bundestagsabgeordnete Kramme fordert bessere Ausbildung der Ärzte Sterbehilfe: Mehr Palliativmedizin

Von Roman Kocholl

In diesem Punkt waren sich alle auf dem Podium einig: Die Palliativmedizin soll verstärkt gefördert werden. Doch nach wie vor sind beim Thema Sterbehilfe viele Fragen offen. 

In Würde sterben: In der Diskussion um Sterbehilfe wird der Ruf nach mehr Palliativstationen lauter. Foto: dpa Foto: red

Dorothea Greiner muss nicht um die beste Lösung ringen. Getragen von ihrem Glauben kennt die Bayreuther Regionalbischöfin die Antwort: „Die Tür muss von innen aufgehen.“ Die Philosophie der Selbstbestimmung des Menschen in Frage stellend formulierte die evangelische Theologin: „Wir sind viel abhängiger von Situationen, die wir nicht selbst bestimmen können.“ Jedoch: Der Gedanke, sein eigenes Leben gleichsam in Gottes Hand zu wähnen, dürfte für viele Zeitgenossen eine eher uncoole Option darstellen. Selbstbestimmung bis zuletzt, bis zum eigenen Tod scheint für viele die Devise zu sein. Und so gilt es für all diejenigen, die sich den theologisch-spirituellen Gedanken der Regionalbischöfin nicht anschließen können, um Formulierungen zu ringen, die eines Tages in abstrakte Gesetzestexte gegossen werden, die ihrerseits dann wieder interpretiert werden müssen. Dorothea Greiner hat es da leichter.

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Am Mittwochabend hatte die Bayreuther SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme zu einer Diskussionsrunde zum Thema Sterbehilfe in das Restaurant Zur Sudpfanne geladen. Auf dem Podium im voll besetzten Saal neben Greiner und Kramme: die Bayreuther Oberstaatsanwältin Juliane Krause, der Chefarzt der Palliativstation im Klinikum Bayreuth, Dr. Wolfgang Schulze, und der Bamberger SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz. Kramme und Schwarz werden neben den übrigen Bundestagsabgeordneten dereinst über die Gesetzesentwürfe entscheiden, die voraussichtlich ab Juli im Bundestag diskutiert werden. Wobei der Bamberger SPD-Abgeordnete klarstellte, dass er sich derzeit noch im Meinungsbildungsprozess befinde. Auch nach der rund zweistündigen Veranstaltung in Bayreuth war dieser Prozess für Schwarz noch nicht abgeschlossen. Kramme betonte, dass es bei dieser Gesetzesfindung keinen Fraktionszwang geben werde. Jeder Abgeordnete ist allein seinem Gewissen verantwortlich.

Übereinstimmung über alle Parteigrenzen und Weltanschauungen hinweg scheint es insbesondere in einem Punkt zu geben: Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden, Hospize sollen erweitert werden. Hierfür müsse der Staat mehr Geld zur Verfügung stellen. Dorothea Greiner kritisierte an dieser Stelle, dass die medizinische Lehrstruktur in Bezug auf die Palliativmedizin unterentwickelt sei. Gerade einmal sechs Lehrstühle gebe es in Deutschland. „Wir brauchen Palliativmedizin an jeder der medizinischen Fakultäten in Deutschland und die Ausbildung dazu als Pflichtteil des Studiums“, forderte Greiner.

Die Bayreuther Oberstaatsanwältin Juliane Krause referierte die aktuelle Rechtslage, wobei klar wurde, dass sich kaum alle Eventualitäten des Lebens und Sterbens in abstrakten Gesetzestexten abbilden lassen. Unbestreitbar gebe es ein Recht des Menschen, in Würde zu sterben, führte die Oberstaatsanwältin aus. Andererseits sei das menschliche Leben als höchstes Gut anzusehen, es gebe eine Schutzpflicht für das menschliche Leben. Bei der Entscheidung über die Beendigung eines Lebens müsse der Wille des Patienten im Mittelpunkt stehen. Die Beihilfe zum Suizid sei derzeit nicht strafbar. Aber: Würde ein Helfer einem Patienten eine Tod bringende Flüssigkeit einflößen, würde es sich dabei um eine strafbare Tötung auf Verlangen handeln.

Was also tun, wenn der Leidensdruck des Patienten so groß wird, dass der Wunsch nach einer unterstützen Selbsttötung immer drängender wird? Juliane Kraus wies bei diesem Verfahren auf mögliche Gefahren hin: Es könnte für ältere Menschen ein Erwartungsdruck entstehen, der Gesellschaft oder den Angehörigen nicht dauerhaft zur Last fallen zu wollen. Jedoch: „Das wollen wir nicht.“ Krauses persönliche Meinung: „Hospize und Palliativmedizin sollten verstärkt gefördert werden.“

Einer, der in diesem Bereich im Klinikum Bayreuth seine tägliche Arbeit verrichtet, ist Chefarzt Wolfgang Schulze. Der Mediziner referierte über die Möglichkeiten des Sedierens sowie des Flüssigkeitsentzugs und betonte: „Wir respektieren den Wunsch, wenn ein Mensch keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erhalten möchte.“ Laut Schulze reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus.

Wenn Anette Kramme eines Tages zusammen mit allen anderen Bundestagsabgeordneten über ein neues Gesetz zur Sterbehilfe abstimmen wird, wird es auch um Fragen der Rechtssicherheit für Ärzte gehen sowie um die Existenz von Sterbehilfevereinen. Auch wenn nach der Podiumsdiskussion in Bayreuth viele Fragen offen bleiben, stellte Kramme abschließend fest: „Wir haben die Chance, dass es ein Voran der Palliativmedizin gibt. Diese Chance sollte der Bundestag nutzen.“